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Entfristung mit neuen Arbeitsverträgen

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DjErichO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie sieht es aus wenn der AG den Mitarbeitern einen neuen AV vorlegt? Wir als Betriebsrat sind mit einigen Klauseln nicht einverstanden (E-Mail und Internetnutzung) und würden gerne eine BV zusammen mit dem AG fassen. Nun besteht ja die Möglichkeit die neuen AV nicht zu unterschreiben. Das Problem ist, dass die neuen AV jetzt unbefristet sind und die Alten im Sommer auslaufen. Iwie haben wir die Befürchtung der AG könnte jetzt uns einfach auflaufen lassen bis wir unterschrieben, weil die jetztigen Verträge ja auslaufen. Habt ihr Ideen oder Tipps? Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

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Trizan

28.02.2013 um 14:17 Uhr

Eine Enfristung bedarf KEINES neuen ArbV. Nur ein Zusatz, eine Anlage zum bestehenden mit der Aussage ArbV vom xx.xx.xxxx wird mit Datum xx.xx.yyyy entfristet. Das Thema hatten wir erst die Tage. AN sollten ohne revhtliche Beratung nie einen neuen ArbV unterschreiben, wenn sie mit dem AG bereits einen haben. Auch weil offt viele schlechter wird. Also nur Anlagen.

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DjErichO

28.02.2013 um 14:41 Uhr

Also, den AN raten sich von einem Anwalt beraten zulassen? Wer übernimmt die Kosten? Kann der Betriebsrat sich eine Rechtsberatung einholen? Wenn der AN nicht unterschreibt, läuft der laufende alte Vertrag ja dann iwann aus.

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