Behinderung des BR
Kann dem Br die Teilnahme an Teamberatungen verweigert werden? Von Kollegen wird die Teilnahme gewünscht - diese sollen jetzt vom Chef einzeln befragt werden und persönlich bestätigen, dass sie, bzw. wer die Teilnahme gewünscht hat. Antworten mit Hinweis auf Gesetzestext oder Gerichturteil wären hilfreich, da Br nicht erwünscht ist und jedes Recht einzeln "erstritten" werden muss ...
Community-Antworten (1)
27.02.2013 um 11:25 Uhr
Normaler Weise finden Teamberatungen ohne BR statt. Die Kollegen werden ja aber nicht ohne Grund den BR aufgefordert haben, am Gespräch teilzunehmen.
Wenn der Inhalt (oder Teile des Inhalts) dieser Besprechung sich um Leistung oder Kritik handelt - um Themen also, die sich aus dem § 82 BetrVG ableiten lassen, kann der BR auf Verlangen teilnehmen. Wenn der AG bestreitet, dass derartige Themen zur Sprache kommen, können die AN aber Ihrerseits verlangen, dass die Besprechung dazu genutzt wird, um auch derartige Themen zu besprechen und daher der BR erforderlich ist.
Die Einzelbefragung dient natürlich der Abschreckung. Sagt dem Chef er möge es lassen.
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