Guten Tag. In Kürze endet die Einreichungsfrist für Vorschlagslisten. Nun ist es bei uns so, dass sich der Wahlvorstand, der doch eigentlich neutral agieren sollte, sich an die vorderen Plätze der (momentan einzigen) Vorschlagsliste gesetzt hat und diese erst dann der übrigen Belegschaft zum Eintragen zur Verfügung gestellt hat. Dies bedeutet, dass, sobald eine zweite Liste eingereicht wird und es dann zur Listenwahl kommen wird, die Wahlvorstandmitglieder durch ihre Positionen 1 bis 5 sehr wahrscheinlich zumindest zu dritt in den Betriebsrat einziehen werden. Wir wissen nicht, wie wir uns gegen ein solches Vorgehen wehren können. Es hatte dadurch leider kein anderer Beschäftigter die Möglichkeit, sich auf den vorderen Plätzen einzutragen. Auch durch die starke Werbung für die eigenen Personen wirkt der Wahlvorstand keineswegs neutral. Ich habe inzwischen sogar bedenken bei der Auszählung der Stimmen, die ja auch durch den Wahlvorstand geschehen wird. Wir können wir uns gegen solche Machenschaften des Wahlvorstands wehren? Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe!