Befangener Wahlvorstand - was tun?
Guten Tag. In Kürze endet die Einreichungsfrist für Vorschlagslisten. Nun ist es bei uns so, dass sich der Wahlvorstand, der doch eigentlich neutral agieren sollte, sich an die vorderen Plätze der (momentan einzigen) Vorschlagsliste gesetzt hat und diese erst dann der übrigen Belegschaft zum Eintragen zur Verfügung gestellt hat. Dies bedeutet, dass, sobald eine zweite Liste eingereicht wird und es dann zur Listenwahl kommen wird, die Wahlvorstandmitglieder durch ihre Positionen 1 bis 5 sehr wahrscheinlich zumindest zu dritt in den Betriebsrat einziehen werden. Wir wissen nicht, wie wir uns gegen ein solches Vorgehen wehren können. Es hatte dadurch leider kein anderer Beschäftigter die Möglichkeit, sich auf den vorderen Plätzen einzutragen. Auch durch die starke Werbung für die eigenen Personen wirkt der Wahlvorstand keineswegs neutral. Ich habe inzwischen sogar bedenken bei der Auszählung der Stimmen, die ja auch durch den Wahlvorstand geschehen wird. Wir können wir uns gegen solche Machenschaften des Wahlvorstands wehren? Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe!
Community-Antworten (2)
27.02.2013 um 11:10 Uhr
Durch die sogenannten Stützunterschriften (also diejenigen, die diesen Vorschlag unterbreiten) ist die Reihenfolge der Bewerber akzeptiert.
Einziger Weg wäre gewesen, es hätten nicht genügend AN den Vorschlag unterschrieben. Wenn die Reihgenfolge der Kandidaten erst nach den Untereschriften erfolgte, wäre dies natürlich ein Fehler (den es zu beweisen gilt).
Wenn der WV und gleichzeitig Kandidaten von vielen Kollegen als unglaubwürdig angesehen werden, lohnt eine zweite Liste.
Die Stimmauszählung nach der Wahl ist öffentlich. Da könnt Ihr schon ein Auge darauf werfen.
27.02.2013 um 13:55 Uhr
Also erstmal: "Befangener Wahlvorstand":
der doch eigentlich neutral agieren sollte, sich an die vorderen Plätze der (momentan einzigen) Vorschlagsliste gesetzt hat und diese erst dann der übrigen Belegschaft zum Eintragen zur Verfügung gestellt hat.
Das der Wahlvorstand "neutral" sein soll, wird an keiner Stelle verlangt! Ganz im Gegenteil ist es nicht unüblich, dass der bisherige BR den WV aus eigenen Reihen stellt - und deshalb natürlich ein Interesse daran hat, sich selbst als potentielle neue BRM zu präsentieren. Das ist vollkommen legal und normal. Der Wahlvorstand muss nur dafür sorgen, dass er die Wahl nach den Buchstaben des Gesetzes durchzieht, also z.B. nicht eine zweite, eingereichte Liste verschwinden läßt oder bei der eigenen Liste Fehler durchgehen läßt, die andere(n) Liste(n) aber so lange prüft bis er einen Fehler findet.
sobald eine zweite Liste eingereicht wird und es dann zur Listenwahl kommen wird, die Wahlvorstandmitglieder durch ihre Positionen 1 bis 5 sehr wahrscheinlich zumindest zu dritt in den Betriebsrat einziehen werden.
Ja und? Das heißt nichts anderes, als das die Wähler diese Liste so gut finden und deshalb gewählt haben... Was ist daran falsch?
Wir wissen nicht, wie wir uns gegen ein solches Vorgehen wehren können.
Ganz einfach: Entweder mit den Wölfen heulen und KEINE zweite Liste machen (EDIT: sondern sich natürlich auf die Liste des WV mit eintragen, wenn die einverstanden sind!), dann kommt es zur Personenwahl und dann entscheidet der Wähler, nicht die Position in der Liste, die ist dann egal. "Gemein" wäre natürlich, wenn ein Strohmann der ersten Liste dann eine zweite Liste einreicht um Listenwahl zu provozieren... Aber auch der braucht die Stützunterschriften... und solange nicht genug Kollegen dieses Spiel mitspielen ist es Essig mit der zweiten Liste. Letztlich kann man natürlich auch eine eigene Liste machen, und dafür Werbung machen... Auch mit der Argumentation die du selbst hier aufführst: "Die WV haben sich auf die ersten Plätze gestellt um sicher in den BR zu kommen...." ist das legal... In der Liebe und der Wahlwerbung ist alles erlaubt.... :-) Wenn dann die andere Liste wenig genug Stimmen bekommt, nutzen denen die ersten Listenplätze wenig.. Wenn sie hingegen die Stimmen bekommen, dann haben die Wähler das so gewollt, und was ist dann das Problem? Kann sein, dass DU ein Problem damit hast, aber die Mehrheit im Betrieb offenbar nicht - und nur das zählt.
Verwandte Themen
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Wahlvorstand verweigert unserer Liste die Teilnahme an der Betriebsratswahl
ÄlterWir haben ausserordentliche Betriebsratswahlen. Der Wahlvorstand wurde eingesetzt und hat seine Arbeit aufgenommen. Nachdem das das Wahlausschreiben aushing, wurden insgesamt 5 Listen bei uns eingerei
Vertrauensfrage Wahlvorstand - Darf der Wahlvorstand mit persönlichem Anschreiben in dieser Form in der Öffentlichkeit agieren?
ÄlterHallo, ich bin bei einem Träger der Jugendhilfe beschäftigt. Dieser Träger hat ca. 38 Angestellte. Wir möchten einen Betriebsrat erstmalig wählen. Hierzu konstituierte sich der Wahlvorstand und nahm
Wahlvorstand Jugend- und Auszubildendenvertretung
ÄlterHallo, wir (BR) möchten erstmals eine Jugend- und Auszubildendenvertretung einsetzen. Zu den Wahlformalitäten (Wahlvorstand) hätte ich Fragen: muss der Wahlvorstand aus den Reihen der Auszubilde
Wahlvorstand muss einzeln immer von mehr 50 % der Anwesenden gewaehlt werden
ÄlterHallo liebe Leute, es ist ja klar, dass ein Chef keinen Betriebsrat wünscht. Wir haben vor einigen Tagen den Wahlvorstand mit einem Gewerkschaftssekretär durchgeführt. 3 sind im Wahlvorstand und ei