W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbewerber besichtigt eigene Produktion

H
Haidenauer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Wissenden,

ein Teil unserer Produktion steht derzeit unter der Debatte, ob Zukauf oder Eigenproduktion in Zukunft günstiger ist. In diesem Zusammenhang ist geplant, dass ein Mitbewerber sich unsere Produktion ansieht, um sein Angebot einschätzen zu können. Da bei einer Zusage der GL auch unsere Arbeitsplätze gefährdet sind, würden wir als BR dies gern verhindern, haben wir ein Recht dazu???

Bitte diskutiert nicht über die Entscheidung unserer Geschäftsleitung, ich habe natürlich nicht alle Details hier aufgeführt.. ;)

1.07606

Community-Antworten (6)

T
theodore

26.02.2013 um 18:03 Uhr

Klar darf der Eingentümer eventuelle Käufer den Betrieb zeigen. Denn wer erwirbt schon gerne "die Katze im Sack".

Also, keine Chance des BR die "Inspektion" zu verhindern.

H
Haidenauer

26.02.2013 um 18:18 Uhr

Es handelt sich aber hierbei nicht um einen Kunden, vielmehr einen Konkurrenten, der sich bei dieser "Inspektion" sein KnowHow erweitern könnte und dies nutzen um unserer GL ein Angebot zu unterbreiten, dass unseren Aufwand ähnlich käme. Wie schon gesagt, es geht um die Make or Buy-Entscheidung!

E
Erdenbürger

26.02.2013 um 18:20 Uhr

Der Bezitser kann mit seinen Unternhmen machen was er will, dass ist leider sein gutes Recht (Direktionsrecht).

T
theodore

26.02.2013 um 18:42 Uhr

@Haidenauer

...Es handelt sich aber hierbei nicht um einen Kunden, vielmehr einen Konkurrenten, Auch das ändert nichts. Der AG kann sogar seinem Konkurrenten Lizenzen und Rechte Pläne verkaufen. Es ist sein Eigentum.

L
Lotte

26.02.2013 um 19:02 Uhr

Haidenauer, Ihr könnt vielleicht als Gewerkschafter über die Gewerkschaft auf die Problematik öffentlichkeitswirksam aufmerksam machen, aber als BR könnt Ihr nur Sozialpläne, etc. verhandeln, wenn das UN wirklich umstrukturiert wird und Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Habt Ihr mal §§ 111/112 BetrVG gelesen und könnt vielleicht einen Sachverständigen dazu holen?

Erdenbürger, verstehe den Hinweis auf § 106 GewO (Direktionsrecht) nicht? LG Lotte

N
Nubbel

26.02.2013 um 19:23 Uhr

gewerkschaft, gewerkschaftlich..... genau, als huhn;)

Ihre Antwort