Erstellt am 26.02.2013 um 17:03 Uhr von theodore
Klar darf der Eingentümer eventuelle Käufer den Betrieb zeigen. Denn wer erwirbt schon gerne "die Katze im Sack".
Also, keine Chance des BR die "Inspektion" zu verhindern.
Erstellt am 26.02.2013 um 17:18 Uhr von Haidenauer
Es handelt sich aber hierbei nicht um einen Kunden, vielmehr einen Konkurrenten, der sich bei dieser "Inspektion" sein KnowHow erweitern könnte und dies nutzen um unserer GL ein Angebot zu unterbreiten, dass unseren Aufwand ähnlich käme.
Wie schon gesagt, es geht um die Make or Buy-Entscheidung!
Erstellt am 26.02.2013 um 17:20 Uhr von Erdenbürger
Der Bezitser kann mit seinen Unternhmen machen was er will, dass ist leider sein gutes Recht (Direktionsrecht).
Erstellt am 26.02.2013 um 17:42 Uhr von theodore
@Haidenauer
...Es handelt sich aber hierbei nicht um einen Kunden, vielmehr einen Konkurrenten,
Auch das ändert nichts. Der AG kann sogar seinem Konkurrenten Lizenzen und Rechte Pläne verkaufen. Es ist sein Eigentum.
Erstellt am 26.02.2013 um 18:02 Uhr von Lotte
Haidenauer,
Ihr könnt vielleicht als Gewerkschafter über die Gewerkschaft auf die Problematik öffentlichkeitswirksam aufmerksam machen, aber als BR könnt Ihr nur Sozialpläne, etc. verhandeln, wenn das UN wirklich umstrukturiert wird und Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Habt Ihr mal §§ 111/112 BetrVG gelesen und könnt vielleicht einen Sachverständigen dazu holen?
Erdenbürger, verstehe den Hinweis auf § 106 GewO (Direktionsrecht) nicht?
LG Lotte
Erstellt am 26.02.2013 um 18:23 Uhr von Nubbel
gewerkschaft, gewerkschaftlich..... genau, als huhn;)