Erstellt am 26.02.2013 um 09:29 Uhr von rolfo
Dies sollte in einer Dienstreiseordnung geregelt sein, gibt es sowas nicht, kann der MA entsprechenden Reisekostenvorschuß verlangen, dies ist oftmals auch in Tarifverträgen geregelt.
Erstellt am 26.02.2013 um 10:19 Uhr von gironimo
Der AG muss schon die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Sicher wird man erwarten können, dass kleinere Beträge (das ist ja bei Dienstreisen nicht immer abzuschätzen) auch mal vorgestreckt werden. Wenn aber von Anfang an feststeht, dass Hotelkosten usw. anfallen, ist ein Reisevorschuß angezeigt.
Viele AG stellen ja für solche Zwecke auch Firmenkreditkarten zur Verfügung. Auch wenn der BR bei der Abwicklung von Reisekosten nicht unmittelbar mitzubestimmen hat, sollte er die Problematik mit dem AG besprechen.
Erstellt am 26.02.2013 um 20:44 Uhr von Hoppel
@ caebr
Es ist eigentlich ziemlich egal, ob es eine Dienstreiseordnung gibt oder nicht. Die Antwort auf diese Frage findet sich bereits im BGB > § 669, § 670 BGB
Gibt es aber eine Dienstreiseordnung, wird/sollte darin geregelt sein, unter welcher Vorraussetzung ein AN eine Übernachtung zu welchem Preis in Anspruch nehmen kann.
Tagesspesen muss der AG aber grundsätzlich nicht bezahlen und schon gar nicht im voraus. Der AN könnte seinen Verpflegungsmehraufwand ja auch steuerlich geltend machen. Andere Regelungen bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung; sei es per AV/BV/TV.