Erstellt am 25.02.2013 um 19:38 Uhr von AlterMann
Hallo betriebswerner,
ohne jetzt einen Kommentar bei der Hand zu haben, sehe ich nicht, unter welche Mitbestimmungstatbestände ich die Verteilung von Zusatzaufgaben, -funktionen o.ä. subsumiert werden könnten.
Ein Chef, der die Fähigkeiten seiner Mitarbeiter optimal nutzen möchte, wird solche "Zusatzfunktionen" nach dem ihm bekannten Talenten verteilen.
So wird er z.B. die Vorbereitung eines Betriebsfestes an Leute übertragen, deren organisatorisches Geschick er kennt, und Artikel für eine Betriebszeitung wird er an Leute vergeben, die gut formulieren können.
Wenn das das ist, was Du mit "Zusatzfunktionen" meinst, dann wird sich der Chef da nicht reinreden lassen - und muss es auch nicht.
Aber vielleicht redest Du von anderen Aufgaben?
Erstellt am 25.02.2013 um 20:30 Uhr von Kölner
@betriebswerner
Man muss als BR auch immer höllisch aufpassen, nicht der bessere AG/Unternehmer zu sein...
Erstellt am 26.02.2013 um 09:42 Uhr von gironimo
Der BR sollte im Auge behalten, ob bei der Vergabe von anderen/zusätzlichen Aufgaben und Funktionen eine Versetzung entsteht (siehe § 95 Abs 3 BetrVG). Ändert sich die Stelle erheblich, müsste der BR zur Versetzung gehört werden.
Ansonsten kann natürlich ein Chef im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages auch Tätigkeiten anweisen, die sich mit dem Vertrag decken - ohne BR.