Hallo,
ich bin seit Januar wieder in meinem alten Betrieb tätig.
Wir werden jetzt einen Betriebsrat gründen.
Ich würde mich gerne zum Betriebsratsmitglied wählen lassen, bin ja aber erst seit Januar wieder dabei.
Ich weiß dass man mindestens sechs Monate im Betrieb sein muss, ich war bevor ich gegangen und wiedergekommen bin bereits fünf Jahre im Betrieb.
Demnach habe ich auch direkt einen unbefristeten Vertrag ohne Probezeit erhalten.
Wird mir also nun meine Vorbeschäftigung angerechnet oder kann ich mich daher nicht wählen lassen?