Kostenübernahme Anwalt
In unserem BR gibt es Unstimmigkeiten, wir sind 7 Mitglieder, 2 von uns sind der Meinung, daß der BR seinen Pflichten nach dem BetrVG nicht nachgekommen ist, die anderen 5 sind anderer Meinung. Ein Antrag auf Auflösung wurde gestellt, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Nun wurde der Antrag gestellt, einen Anwalt rechtlich prüfen zu lassen, ob eine rechtliche Pflichtverletzung vorliegt oder nicht. Wäre der Arbeitgeber verpflichtet einen Anwalt in so einem Fall zu bezahlen oder kann er das ablehnen ?
Community-Antworten (5)
21.02.2013 um 09:01 Uhr
@BigMike Wäre er vermutlich... Aber lächerlicher kann man sich nicht machen. Wer soll denn den Beschluss fassen, wenn nur 2 BRM hier was sehen?
21.02.2013 um 09:14 Uhr
Vielleicht solltest Du auch mal erwähnen um WAS für Sachen es da geht.. Vielleicht haben die 5 ja auch Recht? Wenn wir auch mal drüberschauen könnt ihr
- den Kollegen auch unsere Meinung (mit Argumenten) kundtun (falls IHR Recht habt)
- die Füße still halten (falls die anderen Recht haben)
21.02.2013 um 10:23 Uhr
Wenn sich eine Mehrheit für den Antrag findet, wäre es zunächst einmal ein Sachverständiger im Sinne des § 80 BetrVG.
Ich denke, dass der einfachere Weg wäre, die kommende Wahl abzuwarten. Außerdem ist überzeugende Öffentlichkeitsarbeit oft wirkungsvoller, wenn man andere BRs zum Handeln bewegen will, als Justicias langsam mahlende Mühlen.
21.02.2013 um 10:50 Uhr
Also, die 2 bekommen hier doch keine Mehrheiten für Anträge. Die 5 würden ja nicht ihre eigene Sicht anzweifeln und prüfen lassen. Weiter, selbst wenn der Anwalt sagen würde, ja es ist eine Pflichtverletzung, was dann. Denn müsste es ja immer noch eine Mehrheit im BR betreffend des Auflösungsbeschlusses geben oder es bedarf 1/4 der Wahlberechtigten die sich an ArbG wenden.
21.02.2013 um 23:26 Uhr
Angenommen (IHR 2 seid die Richtigen) dann wende dich an die Gewerkschaft,wenn die helfen ok,wenn nicht dann sieht die Sache schlecht aus . Eigene Erfahrung.
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