Erstellt am 21.02.2013 um 08:01 Uhr von Kölner
@BigMike
Wäre er vermutlich...
Aber lächerlicher kann man sich nicht machen.
Wer soll denn den Beschluss fassen, wenn nur 2 BRM hier was sehen?
Erstellt am 21.02.2013 um 08:14 Uhr von rkoch
Vielleicht solltest Du auch mal erwähnen um WAS für Sachen es da geht.. Vielleicht haben die 5 ja auch Recht? Wenn wir auch mal drüberschauen könnt ihr
1. den Kollegen auch unsere Meinung (mit Argumenten) kundtun (falls IHR Recht habt)
2. die Füße still halten (falls die anderen Recht haben)
Erstellt am 21.02.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Wenn sich eine Mehrheit für den Antrag findet, wäre es zunächst einmal ein Sachverständiger im Sinne des § 80 BetrVG.
Ich denke, dass der einfachere Weg wäre, die kommende Wahl abzuwarten.
Außerdem ist überzeugende Öffentlichkeitsarbeit oft wirkungsvoller, wenn man andere BRs zum Handeln bewegen will, als Justicias langsam mahlende Mühlen.
Erstellt am 21.02.2013 um 09:50 Uhr von marile
Also, die 2 bekommen hier doch keine Mehrheiten für Anträge. Die 5 würden ja nicht ihre eigene Sicht anzweifeln und prüfen lassen. Weiter, selbst wenn der Anwalt sagen würde, ja es ist eine Pflichtverletzung, was dann. Denn müsste es ja immer noch eine Mehrheit im BR betreffend des Auflösungsbeschlusses geben oder es bedarf 1/4 der Wahlberechtigten die sich an ArbG wenden.
Erstellt am 21.02.2013 um 22:26 Uhr von eskimo
Angenommen (IHR 2 seid die Richtigen) dann wende dich an die Gewerkschaft,wenn die helfen ok,wenn nicht dann sieht die Sache schlecht aus . Eigene Erfahrung.