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Externer Dienstleister

F
Felixlilly
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,unser Arbeitgeber hat seit geraumer Zeit einen Vertrag mit einem externen Dienstleister abgeschlossen. Ist unser BR für die Mitarbeiter zuständig und können wir hier mitbestimmen? Die Mitarbeiter des Dienstleisters erscheinen namentlich in unseren Dienstplänen und erhalten auch von unseren Teamleiter Anweisungen Unser AG sagt der BR hätte kein Mitbestimmung recht?

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Community-Antworten (3)

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kratzbürste

25.11.2019 um 22:20 Uhr

Es kommt nicht auf das Vertragsverhältnis sondern auf die Eingliederung im Betrieb an. Und das sind die externen ja nun. Also hättet ihr zur Einstellung gehört werden müssen - es sind im Sinne des BetrVG Arbeitnehmer.

Schaut doch mal in den Vertrag zwischen eurem AG und dem externen Dienstleister (§ 80 Abs. 2 BetrVG)

K
Kjarrigan

26.11.2019 um 10:49 Uhr

Der AG hat euch nach § 90 BetrVG zu unterrichten. Dann könnt ihr prüfen, ob es Arbeitnehmerüberlassung oder ein Werkvertrag ist. Oder - wie es scheint - ein Mischmasch. Und dann könnt ihr Eure Mitbestimmung einfordern, falls ihr feststellt das ihr MBR habt.

E
EDDFBR

29.11.2019 um 15:37 Uhr

Auha,

als Mitarbeiter eines Unternehmens, der mit Kollegen zusammen in einem Gewerk beim Kunden eingesetzt ist, muss ich gerade sehr schmunzeln. Hier dürfte eventuell ein deftiger Verstoss gegen die Regeln der ANÜ (Arbeitnehmerüberlassung) vorliegen mit der Folge, dass die betroffenen MA sich eventuell sogar in ein Arbeitsverhältnis bei euch einklagen könnten ...

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