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Teilnahme an Meetings mit GF - Externer Dienstleister fürs Personalwesen

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zerberus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

kurze Frage und hoffentlich kurze Antwort. Ist eine externe Firma innerhalb eines Verbunds welche im Auftrag der GF die Personalsachbearbeitung führt, bei einer Besprechung mit dem GF im Sinne des BetrVG ein durch den BR geduldeter Gast? Oder darf dieser in die Belange der GmbH so weit eingreifen, dass er ein Recht auf die Teilnahme an diesen Meetings hat? Gesellschaftseigner ist der Verbund.

Gibt es dazu schon entsprechende Erfahrungen bei Euch? Kann der BR im Zweifel einen Rechtsanwalt zur Ermittlung der Rechtmäßigkeit des Anspruchs durch den Arbeitgeber hinzuziehen?

Zusatzinformation: Die GmbH in der ich im BR mitarbeite, ist ein interner Dienstleister im kirchlichen Umfeld.

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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Lotte

19.09.2009 um 15:58 Uhr

zerberus, mit der kurzen Antwort könnte es etwas schwierig werden. Geht es hier um das Gespräch gemäß § 74 BetrVG? Da kann sich der AG vertreten lassen. Allerdings nur in einem gewissen Rahmen. "Der AG kann sich ggf. durch eine kompetente Person vertreten lassen. Der BR braucht jedoch nur solche Personen als Vertreter des AG zu akzeptieren, die – fachlich kompetent (BAG 11. 12. 91, AiB 92, 534) – für die Betriebsleitung zu sprechen befugt und dazu auch aus eigener Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge in der Lage sind" (DKK § 74 BetrVG RN 5)

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zerberus

19.09.2009 um 16:14 Uhr

@Lotte,

soweit ich den §74 begriffen habe, geht es in meinem geschildertem Fall um eben diesen. Verstehe ich Dich richtig, daß der AG eine solche Person hinzu ziehen kann und selbst im Fall einer Störung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG, nicht wiedersprechen dar?

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Lotte

19.09.2009 um 16:27 Uhr

zerberus, er kann diese Person nur hinzuziehen, wenn sie fachlich kompetent und befugt ist. Natürlich könnt Ihr widersprechen, wenn Ihr Gründe für diesen Widerspruch habt.

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zerberus

19.09.2009 um 16:56 Uhr

@Lotte,

die fachliche Kompetenz kann hierbei nicht angezweifelt werden. Ein Wiederspruch ist jedoch möglich, wenn es die Zusammenarbeit mit dem AG gefährdet. OK! Vielen Dank für Deine Auskunft.

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Peanuts

19.09.2009 um 17:58 Uhr

"Ist eine externe Firma innerhalb eines Verbunds welche im Auftrag der GF die Personalsachbearbeitung führt, bei einer Besprechung mit dem GF im Sinne des BetrVG ein durch den BR geduldeter Gast?" Merkwürdige Fragestellung. Welcher Gast geduldet werden kann, ist im BetrVG nicht geregelt.

"Oder darf dieser in die Belange der GmbH so weit eingreifen, dass er ein Recht auf die Teilnahme an diesen Meetings hat?"

Ich kann kein TeilnahmeRECHT dieser externen Firma an den Monatsgesprächen erkennen. Weder handelt es sich um sachkundige BETRIEBSZUGEHÖRIGE noch wird man diesem Dienstleister unterstellen können, dass er maßgeblich für die betriebliche Organisation verantwortlich ist.

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zerberus

19.09.2009 um 21:27 Uhr

@Peanuts "Merkwürdige Fragestellung. Welcher Gast geduldet werden kann, ist im BetrVG nicht geregelt." Nun da der Gesellschafter der GmbH eine kirchliche Träger ist, gibt es zur Zeit Verwirrung welches Recht angewendet wird. Der Dienstleister und auch mein AG (wir wurden per Outsourcing - §613 a BGB - aus dem kirchlichen Träger in eine GmbH überführt) sind offensichtlich nicht gewohnt, daß es ausser dem AVR (welcher Spielrichtung auch immer) es noch andere Gesetze gibt - insbesondere das BetrVG. Offensichtlich ist man der Ansicht das durch den Gesellschafter und einem Geschäftsführer der in allen GmbHs und sonstigen Einrichtungen eingesetzt ist, eine Anbindung an den ursprünglichen Träger gegeben ist. Eine für mich schwer nachvollziebare juristische Konstruktion!

Auf jeden Fall wird daraus das erwähnte TeilnahmeRECHT bei den Monatsgesprächen abgeleitet. Auch deshalb weil mein AG wie alle anderen GmbHs bzw. Einrichtungen offensichtlich per Gesellschaftervertrag an diesen Dienstleister gebunden ist.

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langsamer

19.09.2009 um 21:31 Uhr

um was für Gespräche geht es denn bitte erst einmal? Monatsgespräch, Verhandlungen zu einer BV, Betriebsratssitzung????

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zerberus

19.09.2009 um 21:41 Uhr

@langsamer,

hmm sorry wenn das nicht so rüber gekommen ist. Es geht um das Monatsgespräch mit der GF, hierbei werden zur Zeit Personalfragen behandelt als auch Verhandlungen zu BV´s geführt. Soweit ich das sagen kann, ist der (in meinen Augen nach wie vor) externe Dienstleister bei jedem dieser Gespräche mit dabei.

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