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Kündigungsbenachrichtigung per Email

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Paule482
Jun 2022 bearbeitet

Moin Betriebsräte, Ein Mitarbeiter ist demnächst für 6 Wochen im Ausland. Eine Kündigungsschutzklage hat er voe wenigen Monaten gewonnen. Nun bat mich mein Kollege, ob ich ihm als BR das Kündigungsschreiben, wenn es denn zugestellt wird, per Mail schicken kann. Er befürchtet das der Geschäftsführer dieses nutzt da er die Frist für die KdgSchutzklage nicht einhalten kann. Logisch, mache ich, wenn ich denn das Kündigungsschreiben erhalte. Kann der GF dem BR die Aushändigung verweigern? Ungern Verspreche ich etwas, was ich nicht halten könnte.

Viele Grüße Paule

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Community-Antworten (13)

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DummerHund

02.06.2022 um 21:23 Uhr

Mit dem versenden der Anhörung zu einer erneuten Kündigungsbegehren des AG wäre ich vorsichtig. Jedoch kann es dir keiner verwehren wenn der zu Kündigende formlos per mail Benachrichtigt wird.

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Paule482

03.06.2022 um 00:50 Uhr

Hallo DummerHund, es geht dem Kollegen um die Kopie der Kündigung. So möchte er per Email das Kündigungsschreiben an seinen Anwalt weiterleiten, damit dieser die KdgSchutzklage einleitet bzw das Schreiben prüft.

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DummerHund

03.06.2022 um 01:09 Uhr

Seit wann bekommt den ein BR die Kündigung eines Mitarbeiter zu geschickt? Er erhält allenfalls eine Information

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DummerHund

03.06.2022 um 02:33 Uhr

Habe jetzt noch mal ein bisschen rum gegoogelt. Um die 3 Wochefrist zum einreichen der Klage ein zu halten ist er ja verpflichtet das sich jemand um seine Post kümmert Hat der BR jetzt eine Zweitschrift vom Original Kündigungsschreiben erhalten und der MA hat den BR gebeten Schreiben die ihn betreffen ihm zu zu senden, könnte man es so sehen das der BR ihm das schreiben zu sendet. Normaler weise bekommt ein BR ein Kündigungsschreiben an einem MA ja nicht. Der AG hat sie ja also nicht nur an die Heim Adresse des MA gesandt sondern auch an euch. Ihr kümmert euch also um seine Post als Vertreter. Daher auch meine Meinung das ihr ihm die Kündigung zu senden könnt. So interpretiere ich einfach mal den Satz:

Grundsätzlich ist die 3-Wochen-Frist auch zu wahren, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist, da der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass er von Post, welche in seinen Briefkasten gelangt,

Aus folgendem Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-3-wochen-frist-verstrichen-ist-kuendigungsschutzklage-gleichwohl-moeglich_106827.html

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celestro

03.06.2022 um 03:14 Uhr

Der BR hat keinen Anspruch, das Schreiben zu erhalten. Also vergiss es.

Der AN soll einem Vertrauten den Briefkastenschlüssel geben und dieser kann ein Schreiben an den RA geben, sollte eins eingeworfen werden.

S
stehipp

03.06.2022 um 11:28 Uhr

Ich würde mich hier auch nicht Instrumentalisieren lassen. Am Ende überseht ihr die Weiterleitung, schickt sie an die falsche Mailadresse des Mitarbeiter, oder, oder, oder. Und schon heißt es auf einmal: Ich konnte ja keine Kündigungsschutzklage einreichen, weil der BR........ Als BR ist das nicht unsere Aufgabe. Wenn er mich als Freund bittet, seinen Briefkasten regelmäßig zu kontrollieren, dann gerne. Aber dann handle ich als Privatperson und nicht als BR.

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Muschelschubser

03.06.2022 um 11:57 Uhr

Mal abgesehen davon, ob der BR sich selbst ein Ei ins Nest legen würde oder nicht, wäre eine Absprache nur auf dieser Ebene fahrlässig, da keinesfalls gesichert ist dass der BR das Kündigungsschreiben in Kopie erhält.

Sollte das der Fall sein, und der AG überlässt dem BR den Schriftverkehr freiwillig, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine Weitergabe. Zum Beispiel wird §79 BetrVG dadurch nicht berührt. Allerdings muss man aufpassen, die Mail zwingend gem. Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO entsprechend zu verschlüsseln!

Von der Möglichkeit würde ich aber nicht ausgehen. Der BR ist zwar gemäß §102 Abs .1 BetrVG zu hören, das ist aber nicht gleichbedeutend mit der Aushändigung des Kündigungsschreibens. Hierauf ist nirgends ein juristischer Anspruch verankert.

Sicherer wäre es, eine Vertrauensperson mit der Leerung des Briefkastens zu beauftragen, da mit dem Einwurf in den Briefkasten die Zustellung als erfolgt gilt (BAG 2 AZR 224/11 und BAG 7 AZR 587/87).

Folgendes finde ich in dem Zusammenhang besonders interessant:

Sollte niemand rechtzeitig den Briefkasten leeren und der Mitarbeiter wird nach Rückkehr böse überrascht, gibt es noch die Möglichkeit, gem. §5 Abs. 1 KSchG einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt gestellt werden.

Unter dem Gesichtspunkt würde also auch nach längerem Auslandsaufenthalt nichts anbrennen und die Kündigungsschutzklage könnte dennoch fristgerecht eingereicht werden.

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DummerHund

03.06.2022 um 12:18 Uhr

@Celestro "Der BR hat keinen Anspruch, das Schreiben zu erhalten. Also vergiss es."

Wer hat denn wo behauptet das der BR einen Anspruch auf das Kündigungsschreiben hat? Siehe daher Antwort Nr. 3 Und der TE schreibt lediglich: " Logisch, mache ich, wenn ich denn das Kündigungsschreiben erhalte. "

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celestro

03.06.2022 um 12:30 Uhr

Es wurde folgende Frage gestellt:

"Kann der GF dem BR die Aushändigung verweigern?"

und darauf habe ich geantwortet. Die Chance, das der AG hier das Kündigungsschreiben aushändigt, liegt wohl irgendwo bei 1:1.000.000.

Man sollte sich vor allem bewusst machen, das der AG auch einfach so eine Kündigung zustellen kann. Auch diese wird nach Fristablauf gültig ... selbst ohne Beteiligung des BR. Der AN ist also wirklich gut beraten, seinen BRiefkasten regelmäßig kontrollieren zu lassen.

"gibt es noch die Möglichkeit, gem. §5 Abs. 1 KSchG einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt gestellt werden."

stellt sich die Frage, ob man die Zulassung dann auch bekommt. Darauf verlassen würde ich mich nicht.

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DummerHund

03.06.2022 um 12:44 Uhr

""gibt es noch die Möglichkeit, gem. §5 Abs. 1 KSchG einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt gestellt werden."

stellt sich die Frage, ob man die Zulassung dann auch bekommt. Darauf verlassen würde ich mich nicht."

Selbstverständlich kann man sich nicht darauf verlassen. Aber es ist erst mal ein besserer Versuch als wie nichts zu machen. Selbst wenn der TE nur am Telefon von der Kündigung erfahren würde, könnte er seinen Anwalt informieren. Dieser könnte dann versuchen die Kündigungsschutzklage ein zu reichen und das Gericht bitten zu zu lassen das Unterlagen nach gereicht werden da der Mandant gerade auf Montage ist. Wie gesagt, sind alles nur Möglichkeiten, aber es ist mehr als wie ein Nichts.

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Paule482

03.06.2022 um 14:37 Uhr

@Muschelschubser "§5 Abs. 1 KSchG einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen"

Mit der Ausnahme der Mitarbeiter musste mit einer Kündigung rechnen. Das ist hier die Streitfrage. Darauf ankommen lassen ist sehr riskant.

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Paule482

03.06.2022 um 14:56 Uhr

Viele, sehr interessante Antworten. Danke Leute, Ich werde dem Kollegen vorschlagen, für die Zeit des Urlaubs den E-POSTSCAN der deutschen Post zu nutzen. Was dann noch im Briefkasten landet ist Werbung oder die per Bote zugestellte Kündigung. Dann sollte er kein Problem haben, jemandem seinen Briefkastenschlüssel zu übergeben. Das ist sein größtes Problem. Verwandte wohnen sehr weit weg. Es kommen bei dem einen oder anderen Post ins Haus, was nicht jeder wissen soll (Gericht, Polizei etc etc). In so einem 100 Seelendorf ist der Buschfunk sehr aktiv ;)

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DummerHund

03.06.2022 um 15:21 Uhr

Ob es riskant ist oder nicht, aber es wäre eine Möglichkeit. Und hier kann man nicht mehr tun als wie mögliche Wege auf zu zeigen. Klappt alles nicht müsste der MA sich auch mal an die eigene Nase fassen. Er hätte ja jemanden beauftragen können der sich zu hause um den Briefkasten kümmert. Meine Frau und ich wir fahren Ende July (soweit es die Gesundheit zu lässt) für 5 Wochen mit dem Wohnwagen nach Schweden. Den Briefkastenschlüssel hat aber eine Person unseres Vertrauen. Wir bekommen dann eine Nachricht...hier ist Post von dem und dem und entscheiden dann ob die Post geöffnet werden kann und bekommen ein Foto von dem Inhalt per Whatsup.

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