Erstellt am 16.02.2013 um 14:06 Uhr von Betriebsrätin
Wende dich an die BG, diese ist zuständig.
Erstellt am 16.02.2013 um 14:07 Uhr von nicoline
Unverstand,
wende Dich an die für Dich zuständige Berufsgenossenschaft, die muss Verletztengeld zahlen, wenn es denn wirklich ein Arbeitsunfall war. Den Namen und die Telefonnummer der BG sollte Dir eigentlich das Personalbüro / der AG nennen können.
Erstellt am 16.02.2013 um 14:09 Uhr von gironimo
http://www.kapitalfokus.de/kein-krankengeld-trotz-arbeitsunfall-was-machen-158.html
https:www.tk.de/tk/u/unfaelle/verletztengeld/134846
Ich schätze, Du solltest Dich noch einmal an die Krankenkasse wenden. Allerdings scheint es auch so zu sein, dass der AG möglicher Weise nicht alle notwendigen Meldungen abgegeben hat. Vielleiucht sind auch sonstwie Meldungen verloren gegangen.
Ansonsten kannst Du Dich natürlich auch an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden und diese um Rat bitten.
Erstellt am 16.02.2013 um 17:46 Uhr von Hoppel
@ Unverstand
Hast Du denn nach 6 Wochen einen Auszahlschein zugeschickt bekommen? Ohne dass auf diesem Schein die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ist, bekommst Du kein Geld.
Dieser Auszahlschein wird im Regelfall jeweils zum Monatsende an die Krankenkasse geschickt und/oder nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.