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Mobbing Betriebsrat hammerhart

T
Tobistef
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Leute, einmalige Frage an alle und rechtlicher Wertung.

Betriebratin X muss aufgrund psychologischer Handicap in therapeutischer Behandlung. Einige Behandlungstermine fallen zum Ende der Arbeitszeit, weswegen sie ihren Arbeitsplatz früher verlassen muss. Dieses wird der Abteilungsleiterin mitgeteilt mit Kopie der Behandlungstermine von der Praxis. Betriebsratin erscheint zu den Terminen und erfährt, dass eine weibl. Person angerufen hat und zwei darauffolgende Termine mit ihrem Namen aus betrieblichen Gründen abgesagt hat. Betriebsrätin ist daraufhin nicht mehr arbeitsfähig und weiss nicht, wie sich verhalten soll. Und wir als weitere BRM'ler stehen auch ertsmal da und sind sind am rätseln. Also erstmal eure Meinung dazu. Der konkrete Verdacht richtet sich natürlich gegen die Abteilungsleiterin, aber die Beiweisbarkeit mmh.

Also bitte um zahlreiche Kommentierungen!!!

Gruss Tobistef

1.41105

Community-Antworten (5)

R
rosalindemein

14.02.2013 um 23:11 Uhr

Glauben hilft nicht. Beweisen muss man es können. Verdächtigungen ohne Beweis können Übel bedeuten, straf und arbeitsrechtlich.

W
Wirwarenpapst

15.02.2013 um 00:18 Uhr

Termine neu vereinbaren und mit der Praxis besprechen wie in Zukunft verhindert werden kann, dass Termine von nicht autorisierten Personen abgesagt werden.

Wo ist das Problem?

G
gironimo

15.02.2013 um 10:40 Uhr

.... außerdem - wenn die Kollegin jetzt AU ist, hat die Abteilungsleiterin wohl falsch gepokert. Jetzt hat sie einen Totalausfall - als ansonsten mal hier und da eine Stunde. Die Kollegin sollte sich gut auskurieren. Wenn sie sich dazu im Stande fühlt und es der Genesung nicht im Wege steht, kann sie natürlich an den BR-Sitzungen teilnehmen.

Zur Aufkärung des Sachverhalts würde ich ganz offen die Abteilungsleiterin fragen, ob sie es war und den Punkt auch mit dem AG besprechen.

T
Tulpe

15.02.2013 um 11:45 Uhr

Hallo Leute, fangt doch mal klein an. Fragt den Arzt ob Ihr von dem Tag einen Tel. Nachweiß haben könnt. Dies ist der einfache Weg. Habt Ihr dies im Geschäft? Dann da auch fragen. Der Arzt könnte nicht Relevante Nr. schwärzen. So könnt ihr schon mal eingrenzen. Auch könnte man der Abt.Leiterin sagen, man hat rechtliche Schritte eingeleitet. Nur um zu Testen wie Sie Reagiert. Gruß

P
polybär

15.02.2013 um 13:55 Uhr

@Tobistef, Anzeige gegen Unbekannt wegen ID klau. Arbeitsrechtlich sehe ich da nichts. Ob der Arzt der Arzthelferin eine Abmahung gibt muss er entscheiden. Die frage ist eher , OB das recht um von Mobbig zu sprechen, bei einem BRM .

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