Weigerung zur Teilnahme an Sitzung
Hallo an alle!
Kann sich ein BR Mitglied weigern, an einer Sitzung teilzunehmen, zu der ein Ersatzmitglied geladen wird, welches ihn vorher verleumdet und rufgeschädigt hat? Dieses EM hat unwahre Behauptungen über die BR Arbeit des BR Mitgliedes verbreitet und angezeigt. Zu einer Entschuldigung ist das EM nicht bereit. Unser BR gerät durch diese Tatsache immer mehr in eine Krise. Die Behauptungern sind schon hammerhart und sie sind wahrhaftig unwahr. Wie soll man sich dem BR Mitglied, das sich weigert, verhalten??
Danke!
BR
Community-Antworten (5)
12.01.2007 um 09:37 Uhr
Nun, BR,
es ist schon interessant, wie manche Menschen mit einander umgehen... dennoch... Euer BRV scheint 'ne Pfeife zu sein ;-)
Hier sollte man 2 Sachverhalte nicht vermischen; auch wenn menschlich verständlich. Zuvorderst hat ein BRM gefälligst seine Arbeit souverän und nicht mimosenhaft zu verrichten oder er möge zurücktreten. Auf der anderen Seite kann der BRV bis zur Klärung der Situation einfach den nächsten EM einladen und den Verleumder vorläufig aussen vorlassen.
Wenn sich die Behauptungen des Denunzianten als unwahr herausstellen werden, kann dies als Ausschlussgrund für den Denunzianten herangeführt werden.
Kopf hoch.
Hugo
12.01.2007 um 11:41 Uhr
@BR,
Betriebsratstätigkeit ist Arbeit. Kann man etwa im Rahmen einer "normalen" Erwerbstätigkeit sein Erscheinen an der Arbeitsstelle verweigern, weil man "Probleme" mit einer Kollegin hat? Wohl nicht.
Also kann man aus diesem Grund auch nicht die BR-Tätigkeit ablehnen. Ich kann nur beipflichten: die Probleme des "Kindergartens" müssen geklärt werden; durch ein Ausweichen lösen sie sich nicht.
12.01.2007 um 14:12 Uhr
ramsesII und peters
ich finde ihr macht es euch ein bisschen einfach... Es geht hier nicht um Kindergartenspiele sondern um schwerstwiegende Verleumdungen im BR und auch ausserhalb. Diese Verleumdungen sind schon längst als unwahr festgestellt worden. Hat es wirklich mit "Mimosen" zu tun, dass das BR Mitglied hier ein Problem hat?
Ich bin der Meinung, das EM sollte seine Aufgabe niederlegen. Von dem BRV sollte man erwarten, dass er dies dem EM und nicht dem BRM nahelegt, oder?
BR
12.01.2007 um 23:29 Uhr
Es hat ja keiner behaptet, dass die Verleumdungen belanglos sind und einfach geduldet werden müssen. Wenn diese so schwerweigend sind, warum stört sich denn nur EIN BRM daran und möchte dies nicht hinnehmen? Müsste da nicht der GESAMTE BR dahinter stehen und Konsequenzen fordern?
Es ist jedenfalls ein Unding, das verleumderische BRM einfach bei der Einladung zu überspringen. Damit verstößt der BR selbst gegen seine Pflichten.
12.01.2007 um 23:37 Uhr
Ich gebe peters insoweit recht-das verleumderische Ersatzmitglied darf nicht so einfach übersprungen werden !!
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