Erstellt am 12.01.2007 um 08:37 Uhr von Ätreppheescher
Nun, BR,
es ist schon interessant, wie manche Menschen mit einander umgehen... dennoch... Euer BRV scheint 'ne Pfeife zu sein ;-)
Hier sollte man 2 Sachverhalte nicht vermischen; auch wenn menschlich verständlich. Zuvorderst hat ein BRM gefälligst seine Arbeit souverän und nicht mimosenhaft zu verrichten oder er möge zurücktreten. Auf der anderen Seite kann der BRV bis zur Klärung der Situation einfach den nächsten EM einladen und den Verleumder vorläufig aussen vorlassen.
Wenn sich die Behauptungen des Denunzianten als unwahr herausstellen werden, kann dies als Ausschlussgrund für den Denunzianten herangeführt werden.
Kopf hoch.
Hugo
Erstellt am 12.01.2007 um 10:41 Uhr von peters
@BR,
Betriebsratstätigkeit ist Arbeit.
Kann man etwa im Rahmen einer "normalen" Erwerbstätigkeit sein Erscheinen an der Arbeitsstelle verweigern, weil man "Probleme" mit einer Kollegin hat? Wohl nicht.
Also kann man aus diesem Grund auch nicht die BR-Tätigkeit ablehnen.
Ich kann nur beipflichten: die Probleme des "Kindergartens" müssen geklärt werden; durch ein Ausweichen lösen sie sich nicht.
Erstellt am 12.01.2007 um 13:12 Uhr von BR
ramsesII und peters
ich finde ihr macht es euch ein bisschen einfach...
Es geht hier nicht um Kindergartenspiele sondern um schwerstwiegende Verleumdungen im BR und auch ausserhalb.
Diese Verleumdungen sind schon längst als unwahr festgestellt worden.
Hat es wirklich mit "Mimosen" zu tun, dass das BR Mitglied hier ein Problem hat?
Ich bin der Meinung, das EM sollte seine Aufgabe niederlegen.
Von dem BRV sollte man erwarten, dass er dies dem EM und nicht dem BRM nahelegt, oder?
BR
Erstellt am 12.01.2007 um 22:29 Uhr von peters
Es hat ja keiner behaptet, dass die Verleumdungen belanglos sind und einfach geduldet werden müssen. Wenn diese so schwerweigend sind, warum stört sich denn nur EIN BRM daran und möchte dies nicht hinnehmen? Müsste da nicht der GESAMTE BR dahinter stehen und Konsequenzen fordern?
Es ist jedenfalls ein Unding, das verleumderische BRM einfach bei der Einladung zu überspringen. Damit verstößt der BR selbst gegen seine Pflichten.
Erstellt am 12.01.2007 um 22:37 Uhr von Bergmann
Ich gebe peters insoweit recht-das verleumderische Ersatzmitglied darf nicht so einfach übersprungen werden !!