Erstellt am 14.02.2013 um 18:03 Uhr von gironimo
§ 14 Abs 4 BetrVG
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein (...)
... also kann 10 nicht stimmen
Erstellt am 14.02.2013 um 18:24 Uhr von waehler
Den WV darauf hinweisen, dass der Aushang falsch ist und Berivhtigt eerden MUSS!!!!!!
Erstellt am 14.02.2013 um 18:37 Uhr von nicoline
Chegevara
*Meines Wissens 5 %*
und, wieviel sind es dann? ;-))
Würde mich wirklich mal interessieren, wie der WV das berechnet hat!