Erstellt am 14.02.2013 um 13:23 Uhr von WolfgangP
Ich denke, hier geht es um BetrVG § 80 (2) letzter Satz: " Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen." Tatsächlich kann der BR sachkundige Personen benennen, wie er will, sie können vom AG nur sehr ausnahmsweise abgelehnt werden, siehe die Kommentarliteratur hierzu. Ein schlichtes Argument kann manchmal weiterhelfen: Wenn der interne Sachverständige nicht kommen darf, muss halt ein externer geladen werden, der Geld kostet.
Erstellt am 14.02.2013 um 13:24 Uhr von Kölner
@lolli
Wie weit ist der BR bereit für das Ansinnen des WA zu kämpfen?
Soll heißen: Wenn sich der AG zunächst einmal querstellt, muss man überlegen, was man machen will mit welchen Konsequenzen (auch für den Sachverstand).
Was ist denn eine Jahreswirtschaftsausschusssitzung? Ich hoffe, mich verlesen zu haben!
Erstellt am 14.02.2013 um 13:43 Uhr von lolli
bei uns wurde das von dem früheren BR so übernommen, wenn das gesammte Gremium anwesend ist
Erstellt am 14.02.2013 um 13:59 Uhr von Kölner
@lolli
Okay.
Wie viele AN vertritt denn der BR?
§§ 106 ff. BetrVG bekannt?
Erstellt am 14.02.2013 um 14:06 Uhr von lolli
@Kölner
unser BR vertritt 290 AN, §§ 106 ff BetrVG ist auch bekannt,
wollte auch andere Meinungen, denn auf keinen Fall wollen wir das der Mitarbeiter den wir als Sachverständigen wollen, Probleme bekommt, wir stecken in der Zwickmühle
Erstellt am 14.02.2013 um 14:25 Uhr von Kölner
@lolli
Wollt Ihr den Wirtschaftsprüferbericht bewertet haben? Dann wäre ja der AG und der WP zu fragen. Ansonsten ist das immer schwierig, wenn ein AG sich hier querstellt. Da kann es massive Probleme geben, wenn der AN sich zu massiv dafür einsetzt. Ich würde da ganz sacht und konstruktiv in einen Dialog mit dem AG gehen. Zur Not würde ich ihm die Notwendigkeit eines externe SV (mit entsprechenden hohen Kosten) anbieten... ;-)
Erstellt am 14.02.2013 um 14:33 Uhr von lolli
@Kölner
wir wollen den Prüfbericht nicht bewertet haben, sondern detaliert erklärt haben, zu dem ist unser AG, zu Info wir Schreiben rot,wir brauchen auch zu dem Bericht diedAnhänge, denn nur aus denen können wir etwas nachvollziehen, denn wir bekommen immer nur DB I- V, darum wollen wir unseren Controler mit ins Boot nehmen.
Erstellt am 14.02.2013 um 15:00 Uhr von Kölner
@lolli
Dann heisst es eigentlich, dass ihr erst einmal Eure Hausaufgaben machen müsst. Die DB I-IV macht ja wenig Sinn, wenn der Rest nicht bekannt ist.
Demnach muss der BR anfangen die fehlenden Unterlagen einzuklagen. Den Controler deswegen ins Boot holen zu wollen ist zwar verständlich aber nicht zu rechtfertigen; gerade dann nicht, wenn der AG sich hier ziert!
Liquiditätsplanung
Auftragsübersicht
Personalplanung
GuV
Kostenaufstellung
...
Erstellt am 14.02.2013 um 15:55 Uhr von gironimo
Eigentlich ist es ja zunächst einmal Sache des AG Euch so zu informieren, dass bei Euch keine Fragen offen bleiben. Also dass, was der von Euch anvisierte interne Sachverständige tun soll, muss eigentlich der AG tun. Also löchert ihn.
Möglicher Weise kommt er dann von selbst darauf einen Mitarbeiter mit entsprechendem Sachverstand hinzuzuziehen. Da könntet Ihr doch dann einen Namen fallen lassen ....