Besitzstand
Hallo liebe Mitstreiter!
Kann mir einer mal im Zusammenhang mit einer BV-Eingruppierung diesen juristischen Satz erläutern:
Der Aufstieg innerhalb der Entwicklungsstufen bleibt gem. TVöD von dieser Reglung unberührt. Der Besitzstand des Arbeitnehmers wird nicht angetastet. = "Eine Anrechnung wird bisheriger weitergehender Ansprüche erfolgt nicht" =
Kann mir wer den letzten Satz erklären?
Community-Antworten (2)
12.02.2013 um 13:10 Uhr
Ich nehme an, es geht um eine Zulage.
Dann wäre zu verstehen, dass die Zulage nicht durch Umstufungen aufgezehrt wird, sondern bestehen bleibt. (Wobei es andere Gründe in dieser BV geben wird, die zur Verechnung führen)
Allerdings denke ich, dass Du "wird" falsch zitiert hast. Ergibt im deutschen Sprachgebrauch so keinen Sinn. Aber man weiß ja, dass es Juristen oft schwer haben mit Worten. Wie heißt es wirklich?
12.02.2013 um 13:50 Uhr
Das "wird" wird weggelassen, du hast natürlich recht;-). Ansonsten ist der Satz so 1 zu 1 übernommen.
"Eine Anrechnung bisheriger weitergehender Ansprüche erfolgt nicht"
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