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Betriebsversammlung Pensionskasse vorstellen durch Vertreter einer Versicherung

K
KarlW
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage habe Ich , wir wollen bei einer Betriebsversammlung das Modell einer Pensionskasse vorstellen , es wurden Musterberechnungen durchgeführt wo auch die eingesparten Sozialbeiträge des Arbeitgebers dabei sind ( die er allerdings bis dato nicht mit einfliessen lassen will ,weil er immer behauptet das wäre nicht so). Wir haben uns das von einen Vertreter einer Pensionskasse allerdings ausrechnen lassen. Folgende Frage haben wir dazu, darf dieser Vertreter das Modell dieser Pensionskasse in einer Betriebsversammlung so vorstellen ,das er den Namen der Pensionskasse nennt, oder darf er dieses nur Neutral ohne Nennung des Namens dieser Pensionskasse (was dann wahrscheinlich für ihn uninterressant wäre und so wahrscheinlich nicht als Redner gewonnen werden kann ? Vielen Dank für Antworten

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Community-Antworten (2)

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Riedo

11.02.2013 um 18:23 Uhr

@karlw

Sieht wohl nicht so gut aus.

Habe mir gerade die Kommentierung hierzu angesehen.

Das Paket ist so Umfangreich, dass es hier kaum korrekt behandelt werden kann, ohne tausend Fehler zu machen.

Ich wäre beinahe der Erste gewesen, dem dieses passiert wäre. Aber hier scheint wohl doch jemand heimlich mitzulesen. Naja, in diesem Fall hat er mich wohl gerettet. Nachdem ich meine (falsche) MT abschicken wollte, hat es Peng gemacht und sie war im Nirwana.....

  • Was Lernen wir daraus? NIcht immer gleich aus dem Bauchgefühl heraus lostickern. -
  • Auch bei langjährigen BRV kann Lesen zu einem sich erhöhenden Wissensstand führen. -

Nachfolgend nur ein ganz kleiner Auszug aus einem Kommentar von Siebert/Becker:

Gemäß § 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG wird die Durchführung des Entgeltumwandlungsanspruches des Arbeitnehmers durch Vereinbarung geregelt. Somit können sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer für jeden der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung frei entscheiden. Allerdings kann der Arbeitgeber die Wahl des Pensionsfonds, einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse durchsetzen, wenn er diese Versorgungsträger für die Zwecke der Entgeltumwandlung anbietet. Die konkrete Wahl des jeweiligen Pensionsfonds, des jeweiligen Trägers der Direktversicherung und der jeweiligen Pensionskasse trifft der Arbeitgeber.

Damit dürfte die Frage bezüglich der Werb....... wohl beantwortet sein.

mfg Riedo

G
gironimo

11.02.2013 um 19:34 Uhr

Also ich denke, der Vortragende kann ruhig sein Modell vorstellen und auch die Kasse nennen, für die diese Rechnung steht. Da würde ich nicht so streng sein. Ähnliches haben wir auch schon in Betriebsversammlungen gemacht. Du kannst ja vor oder nach dem Vortrag richtig stellen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, und dies nur ein Beispiel ist.

Allerdings liegt es doch eher am Arbeitgeber, was er von seinem Anteil einfließen lassen will. Der Vortrag hätte also den Sinn und Zweck, einen gewissen betriebspolitischen Druck zu erzeugen.

Sicher sind die Rechenmodelle eh alle nicht, da sie diverse Unbekannte enthalten. Und wer weiß, wenn es mal wieder einen richtigen Börsencrash gibt, schmelzen die Gewinne der Kassen wieder einmal kräftig ein.

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