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Wählerliste: Mitarbeiter in Konzernleihe?

Q
quiltrr
Nov 2016 bearbeitet

Beim "Aufräumen" der Wählerliste stolpern wir über Mitarbeiter in Konzernleihe, d.h. Mitarbeiter unserer sagen wir mal amerikanischen Muttergesellschaft, die für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in unserem Betrieb eingesetzt, jedoch nach wie vor von der Konzernmutter bezahlt werden und auch von dort ihre Anweisungen erhalten. Haben diese Kollegen das aktive bzw. auch passive Wahlrecht?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

30.04.2009 um 23:51 Uhr

@quiltrr Also am aktiven Wahlrecht habe ich keinen Zweifel. Am passiven schon...

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