Beim "Aufräumen" der Wählerliste stolpern wir über Mitarbeiter in Konzernleihe, d.h. Mitarbeiter unserer sagen wir mal amerikanischen Muttergesellschaft, die für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in unserem Betrieb eingesetzt, jedoch nach wie vor von der Konzernmutter bezahlt werden und auch von dort ihre Anweisungen erhalten.
Haben diese Kollegen das aktive bzw. auch passive Wahlrecht?