Wählerliste: Mitarbeiter in Konzernleihe?
Beim "Aufräumen" der Wählerliste stolpern wir über Mitarbeiter in Konzernleihe, d.h. Mitarbeiter unserer sagen wir mal amerikanischen Muttergesellschaft, die für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in unserem Betrieb eingesetzt, jedoch nach wie vor von der Konzernmutter bezahlt werden und auch von dort ihre Anweisungen erhalten. Haben diese Kollegen das aktive bzw. auch passive Wahlrecht?
Community-Antworten (1)
30.04.2009 um 23:51 Uhr
@quiltrr Also am aktiven Wahlrecht habe ich keinen Zweifel. Am passiven schon...
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