Einschüchterung
..in meinem Betrieb arbeiten ca. 30 Kolleginnen und Kollegen. Unser Arbeitgeber ist ein vorbildlicher "Hardliner". Er versucht geringste Widerstände mit dem Vorschlaghammer zu zerschlagen. Natürlich muß dadurch ein BR sehr gut aufgestellt sein. Wir informierten ihn über den Zeitraum, ( Beschluss wurde gefasst ) wann ich das Betriebsverfassungsrecht Teil 1 besuchen werde. Antwort: " Wenn sie in den Krieg ziehen wollen, dann tun sie das! " Er wird mit uns nur noch anwaltrechtlich, über dieses Thema reden. Unser Arbeitgeber ist keinen Arbeitgeberverband angeschlossen und viele von uns, ( BR-Mitglieder eingeschlossen ) besitzen keinen Arbeitsvertrag. Ich hatte auch schon telefonischen Kontakt mit dem WAF-Institut, die uns bisher sehr gut beraten haben. Trotzdem hab ich noch bedenken, dass er noch irgendwo einhaken könnte. Für hilfreiche Antworten und euere Unterstützung vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (7)
10.02.2013 um 20:41 Uhr
Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite. Was so ein Chef alles anstellt, um einem das Leben schwer zu machen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Insofern würde ich über seine Aussagen und Gespräche mit ihm genau Buch führen.
10.02.2013 um 21:03 Uhr
@Ikarus,
... und viele von uns, ( BR-Mitglieder eingeschlossen ) besitzen keinen Arbeitsvertrag.
Dann seit Ihr Schwarzarbeiter und Schwarzarbeiter können wohl kaum im BR sein.
Oder meisnt Du das Ihr keinen schriftlichen AV habt?
Antwort: " Wenn sie in den Krieg ziehen wollen, dann tun sie das! "
Habt Ihr das schriftlich? Falls nein, wie sah denn die schriftliche Antwort aus, als der BR den AG über den Schulungsbeschluss informierte? Wann war das? Sagt er die Person, der Zeitpunkt oder die Notwendigkeit wäre nicht vorhanden oder sagt er das generell kein Anspruch auf Schulungen besteht? Wäre wichtig zu wissen ob die E-Stelle oder das ArbG nun weitermacht ;)
BTW: Hoffen wir mal das Dein Nickname nicht Programm wird ;)
11.02.2013 um 08:41 Uhr
Hallo Ikarus, er könnte Dir Deinen Lohn abziehen und das Seminar nicht bezahlen. Du bist in der Gewerkschaft und hast eine Rechtschutzversicherung? Die Kosten für das Seminar wird die Waf hoffentlich einklagen, aber um Deinen Lohn müsstest Du Dich selbst kümmern. Wenn er wirklich so ein Hardliner ist, geht es dann auch nicht mehr darum, was er rechtlich darf, dann geht es darum, was er einfach macht. LG Lotte
11.02.2013 um 09:42 Uhr
So wie die Dich bei der WAF beraten haben, dürfte das schon in Ordnung sein. Die Seminar-Institute kennen sollche Fälle ja zu genüge. Außerdem ist ja bei der Art der finanziellen Abwicklung der Seminare durch die WAF, vieles leichter für Seminarbesucher mit bockigen Chefs.
Vielleicht rät aber auch der Anwalt des Chefs diesem dazu, wenigstens hierbei das Kriegsbeil zu begraben.
11.02.2013 um 12:57 Uhr
@ Ikarus
..in meinem Betrieb arbeiten ca. 30 Kolleginnen und Kollegen. Unser Arbeitgeber ist ein vorbildlicher "Hardliner". Er versucht geringste Widerstände mit dem Vorschlaghammer zu zerschlagen. Natürlich muß >dadurch ein BR sehr gut aufgestellt sein.“<
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Hier kann ich euch nur ein starkes Rückgrat Wünschen. Lasst euch vor allem nicht Einschüchtern. Mehr steckt in den meisten Fällen sowieso nicht dahinter.
Macht es aber bitte nicht so wie ich anfangs.
Auf seine Kriegserklärung hatte ich ihm damals erwidert, dass ich in HH jemanden kenne, der für 5 tausend Taler so Dinger verkauft, die sich nach dem Werfen in Tausend ungesunde Teile verwandeln. Weiter, ich auch jemanden kenne, der diese für weitere 5 tausend Taler auch wirft.
War zwar nicht ganz gentlemanlike, hat aber geholfen.
Das solltet ihr nun nicht unbedingt nachmachen. Lasst euch aber nicht Einschüchtern und alles unwidersprochen über euch ergehen.
Wenn ihr es richtig anstellt, eine gewisse Härte anwendet, und auch mal ein Exempel durchzieht, wäre hier gerade passend, wird er über kurz oder lang bestimmt einsehen, dass er letztlich den kürzeren zieht.
Er wird mit uns nur noch anwaltrechtlich, über dieses Thema reden.
Dann ist doch alles in Ordnung. Der will höchstwahrscheinlich keinen Krieg.
Unser Arbeitgeber ist keinen Arbeitgeberverband angeschlossen und viele von uns, ( BR-Mitglieder >eingeschlossen ) besitzen keinen Arbeitsvertrag.
Natürlich besitzt ihr einen rechtsgültigen Vertrag. Dieser ergibt sich dann aus den gesetzlichen Regelungen. Eine Schriftform ist nur bei Befristungen vorgeschrieben.
Trotzdem hab ich noch bedenken, dass er noch irgendwo einhaken könnte.<
Wo will er denn einhaken? Wenn der Beschluss korrekt gefasst wurde, muss er den Haken den er vielleicht benutzen möchte, noch erfinden. Beim Seminar BetrVG Teil 1 gibt es da überhaupt nichts einzuwenden.
@Lotte
Die Kosten für das Seminar wird die Waf hoffentlich einklagen<
Das geht so leider nicht, auch wenn es so suggeriert wird. Einklagen kann hier nur der nach § 40 BetrVG Anspruchsberechtigte. Und dass ist nicht der Seminaranbieter, sondern immer der BR. Eine Abtretung der Ansprüche geht hier nicht. Eine Zusage, sich darum zu Kümmern, bedeutet nicht, dass hiermit für einen BR alles erledigt ist. Im Zweifelsfall muss er hier immer selbst ein Verfahren einleiten.
@ gironimo
Leichter ist hier nur die Abwicklung der Bezahlung. Den Rest muss man schon selber machen. Ich würde aber dennoch empfehlen, diverse Kostenübernahmen vorab zu klären.
Die bei der WAF bestehenden Erleichterungen, sollten möglichst nur bei kurzfristig beschlossenen Seminaren genutzt werden. Dies befreit aber nicht von bereits gesagtem.
11.02.2013 um 15:02 Uhr
"Eine Schriftform ist nur bei Befristungen vorgeschrieben. "
Soso, bei mir steht im Nachweisgesetz was anderes. Falls du goggeln magst, Abs.2 1.Satz. Aber nichtsdestotrotz habt ihr natürlich einen Vertrag. Ist in der Form eher ein Nachteil für den AG.
Und was das Einhaken betrifft, nun so ne Woche Lohn, den man sich erst einklagen muss, falls der AG denn so agiert, kann schon sehr unangenehm sein. Falls der AG ein so helles Köpfchen ist und euch schriftlich bestätigt, das er keine Notwendigkeit für eure Seminare sieht, habt ihr die Möglichkeit euch im Vorfeld schon vom Arbeitsgericht die Zusage zu holen. Dann wirds eben ein wenig teurer.
11.02.2013 um 17:34 Uhr
@Kulum
Die Schriftform ist nur für befristete AV festgelegt § 14 TzBfG Abs. 4, nicht aber generell.
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Die Schriftform ist zwar in manchen Fällen durch Tarifvertrag vorgeschrieben, in der Regel jedoch nicht.
Das dem Arbeitgeber immer zu einem schriftlichen und detaillierten Arbeitsvertrag anzuraten wäre, steht auf einem anderen Blatt. Macht er dieses nicht, steht dann auch kein unnützer Müll im Raume, der einem dann vielleicht sogar noch schlecht aufstößt. Geht dann halt alles streng nach Gesetz.
Andersherum: Selbst ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird nicht schon dadurch gültig, dass er schriftlich abgefasst wurde. Hier kann auch genau das Gegenteil eintreten.
Ein interessantes Urteil hierzu: OLG Zweibrücken, 12.10.2009 - 4 W 67/09
Soso, bei mir steht im Nachweisgesetz was anderes. Falls du goggeln magst, Abs.2 1.Satz.
Dazu muss ich nicht Googeln. Genauso wie es dort steht ist es.
Das von dir angegebene Nachweisgesetz verlangt nicht den Abschluss eines schriftlichen Vertrages, verpflichtet den Arbeitgeber aber, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Dasselbe gilt für Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen. Die Wirksamkeit eines AV wird durch einen Verstoß gegen das Nachweisgesetz jedenfalls nicht berührt.
Schriftlich niederlegen kann ich es überall, dazu benötige ich keinen AV.
Man kann sich auch beim Steinmetz treffen, und es von ihm, während man selber natürlich Kaffee trinkt, in eine Gedenktafel metzeln lassen…..:) Könnte dann natürlich ein Transportproblem beim Nachweis vor Gericht entstehen…..):):):)
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