Erstellt am 10.02.2013 um 09:24 Uhr von Riedo
Hier kann ja wohl etwas nicht ganz stimmen.
Schau dir hierzu einmal das GmbH-Gesetz an.
So etwas, wie von dir beschrieben, ist gar nicht möglich.
Erstellt am 10.02.2013 um 10:24 Uhr von Kölner
@orakel
Ist es denn eine GmbH?
Erstellt am 10.02.2013 um 10:43 Uhr von Hoppel
@ Orakel
Warum sollte denn der AV ungültig sein? Ist er natürlich nicht!
Und was für rechtliche oder finanzielle Nachteile wären denn für den AN zu befürchten?
Entweder erhält er seine vereinbarte Vergütung und der AG führt die Pflichtbeiträge ordnungsgemäß ab oder nicht. Alles andere kann/sollte einem AN doch ziemlich egal sein.
Erstellt am 10.02.2013 um 19:38 Uhr von AlterMann
Also ich will mir -wie Riedo- auch nicht wirklich vorstellen, dass da eine getürkte GmbH Leute eingestellt hat, aber man lernt ja nie aus.
Oracle: Bist Du Dir wirklich sicher? Auf dem Briefpapier Eurer Firma steht doch sicher auch ein Handelsregistereintrag/eine Steuernummer? Ist das wirklich eine Fälschung?
Nehmen wir mal an, Du hast Recht, und die AV sind mit der GmbH geschlossen worden. Dann wäre meine unmaßgebliche Vermutung: Beim Auffliegen der Firma würde festgestellt, das eine GmbH nie exisitiert hat und fiele als Vertragspartner aus. Folge: die AV wären dann (fast) wertloses Papier.
Erstellt am 10.02.2013 um 19:49 Uhr von AlterMann
Nachtrag, weil ich gerade erst den zweiten Teil der Frage gelesen habe:
Solltet Ihr wirklich sicher sein, wäre eine Anzeige beim Zoll angebracht: Die sind für Schwarzarbeit und Geldwäsche zuständig. Das würde Euch auch vom Verdacht der Mittäterschaft entlasten. Ansonsten: Sobald wie irgend möglich vom Acker machen.
Erstellt am 11.02.2013 um 08:22 Uhr von rkoch
> Beim Auffliegen der Firma würde festgestellt, das eine GmbH nie exisitiert hat und fiele als Vertragspartner aus.
Das ja,
> Folge: die AV wären dann (fast) wertloses Papier.
aber nein! Die Rechtsform einer Person ist in der Hinsicht belanglos! Ob sich Heinz Kunze unberechtigterweise Heinz Kunz GmbH nennt oder als Person die Firma führt, hat nur auf seine Rechtsstellung gegenüber den Vertragspartnern Einfluss (eben gerade in Bezug auf die Haftung, ohne GmbH haftet er halt unbeschränkt!). Hat die GmbH tatsächlich nicht existiert, hat er die Firma als Einzelunternehmen geführt. Im Zweifelsfalle tritt gar die unterzeichnende Person in den Vertrag ein. Ein Vertrag ist ein Vertrag und muss erfüllt werden.
Erstellt am 11.02.2013 um 10:56 Uhr von AlterMann
Danke, rkoch, wieder was gelernt. :)