Ein Arbeitnehmer, der befristet für eine Langzeitkranke eingestellt war und dessen Befristung deswegen zum 31.12.12 endete, wurde am 01.01.13 wieder "neu" eingestellt, diesmal als Vertreter eines Mitarbeiter in Elternzeit.

Geschäftsführung will uns dies als "Neueinstellung" verkaufen. Sprich, zu kurz in Fa. um gewählt werden zu können.

Ich sehe dies nicht so!!! Es gab doch definitiv keine Unterbrechung?
Wie seht ihr das?
Im Gesetz finde ich immer nur die Sache mit den Leiharbeitnehmern...