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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebszugehörigkeit - bei einer Unterbrechung über 3 Monaten keine Betriebszugehörigkeit anzurechnen?

T
Tecky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin hatte eine Arbeitsunterbrechung von länger als 3 Monaten. Der AG behauptet jetzt, dass es ein Urteil gäbe, wonach bei einer Unterbrechung über 3 Monaten, keine Betriebszugehörigkeit angerechnet werden muss. Kennt jemand dieses Urteil?

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Community-Antworten (10)

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TROISDORFER

24.11.2009 um 17:53 Uhr

Tecky,ist doch ganz einfach,lass dir das Urteil vorlegen !!! MFG Troisdorfer

S
sanifair

24.11.2009 um 18:21 Uhr

@Troisdorfer

warum sollte der AG das denn tun? Es handelt sich doch eine Sache zwischen MA und AG.

Vielleicht meint der AG ja BAG 09.08.2000 oder 22.05.2003

I
Immie

24.11.2009 um 18:22 Uhr

Um welche Art der "Unterbrechung" handelt es sich denn?

T
TROISDORFER

24.11.2009 um 18:27 Uhr

@sanifair Warum sollte Tecky das wissen wollen,es ist doch eine Sache zwischen MA und AG.

Vieleicht deswegen: Betriebsverfassungsgesetz - Allgemeine Aufgaben - § 80 BetrVG ??? MFG Troisdorfer

T
TROISDORFER

24.11.2009 um 18:30 Uhr

BAG 09.08.2000 oder 22.05.2003 ??? Ist nicht wirklich dein ernst ??? Google mal selber ... ;-)

T
TROISDORFER

24.11.2009 um 18:37 Uhr

@Immie deine frage ist sehr berechtigt,es könnte sich auch schließlich um eine Arbeitsunterbrechung im Sinne des Mutterschutzgesetz (MuSchG) handeln. MFG Troisdorfer

P
paula

24.11.2009 um 18:45 Uhr

Die Nachfrage von Immie sollte man mal aufklären. Aber Troisdorfer was hast Du denn gegen die Urteile? Die finde ich jetzt nicht so daneben. Fehlen halt Aktenzeichen aber 7 AZR 339/99 ist jetzt nicht so schlecht. Und 2 AZR 426/02 ist richtig gut...

T
TROISDORFER

24.11.2009 um 19:01 Uhr

Ein Aktenzeichen ist natürlich das A und O ;-) Und bringen erst etwas wenn der Grund der Unterbrechung bekannt ist . Sonst sucht sich einer Dumm und Dämlich ...

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Tecky

24.11.2009 um 19:24 Uhr

der Grund der Unterbrechung ist, dass die Dame erst bei uns war, dann bei uns über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet hat und dann wieder zu uns kam. Davon haben wir ganz viele..es war leider damals so, dass (Verdacht) es eine Zeitfirma unserer Firma war, es lief ein ziemlicher Murcks. Sie wollten eben die Leute so lang wie möglich mit Festverträgen hinaus zögern. Bei vielen Dingen kotzen die Betroffenen Kollegen natürlich ab, weil sie eigentlich schon ewig bei uns sind aber zwischendurch in diese Bude gesteckt wurden. Selbst wenn man sich bei uns direkt beworben hat, wurde man über die andere eingestellt.

R
rkoch

25.11.2009 um 11:34 Uhr

Bei einer derartigen Situation hat Euer AG leider Recht. War das Arbeitsverhältnis gekündigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Vertrag geschlossen beginnt mit dem neuen Vertragsschluß die Betriebszugehörigkeit wieder bei NULL.

Klar davon zu unterscheiden ist das ruhen eines Arbeitsverhältnisses, d.h. der Vertrag an sich bleibt intakt aber es finden für einige Zeit keine gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag Anwendung. In diesem Fall wird nur die Zeit des Ruhens nicht angerechnet.

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