Betriebsratsgründung
Guten Tag, ich habe die Frage: wie wird ein BR gewählt bzw. gegründet wenn es noch nie einen gab? Unsere GmbH hat ca. 92 MA. Was muß man beachten, auch an Zeitvorgaben seiten des Gesetzes? Viele Danke für Eure Mühe.....
Community-Antworten (2)
06.02.2013 um 15:45 Uhr
Ganz ehrlich: Das Thema ist zu komplex um es hier in aller Breite darzulegen.
Wenn Du links unter Stichwort "Betriebsratswahl" eingibst wirst Du einige Beiträge finden die sich auch mit der Neugründung beschäftigen, bzw. auch oben unter "Betriebsratswahl" (beiger Knopf).
wie wird ein BR gewählt bzw. gegründet wenn es noch nie einen gab?
Die Vorschriften findest Du im BetrVG unter den §7 - 20, sowie in der WO zum BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/index.html Viel Spaß beim lesen.
Dort findest Du z.B. unter §17 BetrVG bzw. genauer unter §28 WO: Drei AN setzen sich zusammen, entwerfen eine Einladung zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Betriebsrates (Ort und Zeitpunkt festlegen), unterschreiben diese und hängen diese Einladung an den "üblichen" Stellen im Betrieb aus. Das wars im Grunde schon, jetzt wird ein Betriebsrat gewählt.
Dann findet diese Wahlversammlung statt - und auf dieser wird der Wahlvorstand, der dann die Wahl durchführt, gewählt. Dazu werden Vorschläge gemacht WER die (i.d.R.) drei Wahlvorstandsmitglieder sein sollen, und dann brauchen die noch die Zustimmung (Handheben) von mehr als der Hälfte der Anwesenden Arbeitnehmer. Ist diese Hürde genommen gibt es einen Wahlvorstand der die Wahl druchführt.
Normalerweise nimmt der Wahlvorstand jetzt "normal" seine Arbeit auf, nach §1-27 WO. Eure Betriebsgröße verkompliziert die Sache noch etwas, denn bei Euch kann der Wahlvorstand jetzt mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Falls er das tut richtet sich das weitere nach den §29ff. WO.
Alles in allem ist alles was JETZT folgt nicht gerade trivial, vor allem wenn sich der AG sperren sollte. Ich kann nur dringend empfehlen Euch Hilfe zu holen, i.d.R. von der für Euch zuständigen Gewerkschaft. Wenn ihr das ganze alleine durchziehen wolltet, hoffe ich, dass ihr Gesetze lesen und verstehen könnt.
07.02.2013 um 11:20 Uhr
Ergänzend zu rkoch: Eine Gewerkschaft hilft nicht nur, das ganze rechtssicher über die Bühne zu bringen, sie nimmt euch quasi am Händchen und das ganze Verfahren wird für euch wesentlich einfacher. Zudem weiß dann auch der Arbeitgeber gleich, dass seine Chancen Verfahrensfehler zu finden und zu nutzen deutlich geringer ausfallen. Daher auch von mir nochmal den dringenden Rat: Unbedingt eine Gewerkschaft hinzuziehen!
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