Listenwahl - Wählbarkeit
Bei uns steht demnächste die BR Wahl an . Eine Liste ist schon bei uns beim WahlVorstand eingegangen. Eine Liste hat eine Person u.a. drauf die jetzt noch keine 6 Monate im Unternehmen ist. Aber am Wahltag schon. Ist die Liste gültig ?
Community-Antworten (1)
05.02.2013 um 12:14 Uhr
Natürlich... Wer am Wahltag 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist, ist an diesem Tag auch wählbar. Ihm die Wählbarkeit anzustreiten nur weil er zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschlagsliste diese Bedingung noch nicht erfüllt, ist also unzulässig. Natürlich könnte die Liste aus anderen Gründen ungültig sein....
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