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Wahlausschuss bilden

S
Stella
Nov 2016 bearbeitet

Wie schnell muss der Wahlausschuss gebildet werden wenn der Br seinen Rücktritt beschließt sollte das in der gleichen Sitzung erfolgen ??

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel

04.02.2013 um 22:30 Uhr

Meines Wissens legt sich nur der Richardi Kommentar fest, der von auf 14 Tagen ausgeht.

K
Kölner

04.02.2013 um 22:51 Uhr

@Stella Es gibt Kommentare, die sogar ein langes Warten für opportun halten, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt (BÜ etc.). Es heißt ja auch unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern)

L
leserin

04.02.2013 um 22:52 Uhr

Das Gesetz sprich hier von unverzüglich. Also ohne schuldhafte Verzögerung. --- http://www.haufe.de/steuern/steuer-office/einleitung-und-durchfuehrung-von-betriebsratswahlen-124-ruecktritt-des-betriebsrats_idesk_PI27_HI1439335.html --- DruckenBeitrag aus Steuer Office

Einleitung und Durchführung von Betriebsratswahlen / 1.2.4 Rücktritt des Betriebsrats

Hat der bisherige Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen, so sind Neuwahlen anzusetzen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). Tritt der Betriebsrat zurück, so bestellt er unverzüglich den Wahlvorstand und führt seine Geschäfte bis zur Wahl des neuen Betriebsrats fort. 

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