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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verletzung des Mitbestimmungsrechts

B
brsrb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

innerhalb kürzester Zeit (ca. 2 Wochen) wurden von der Geschäftsleitung mehrere Fehler begangen zum Thema Mitbestimmungsrecht BR.

  1. umfangreiche Planung einer Umgestaltung der Produktionshallen in Gang gesetzt
  2. zwei Mitarbeiter von der Herstellung in den Service versetzt (inkl. anderem Vorgesetzten und anderem Tätigkeitsfeld)
  3. Übernahme eines Azubis trotz vorheriger betriebsbedingter Kündigung anderer Mitarbeiter der gleichen Abteilung

Jetzt meine Fragen:

A.) Ich (BR-Vors.) will die Geschäftsleitung eindeutig und bestimmt drauf hinweisen, dass sie das zu unterlassen hat. Wie macht man das am Besten, per Mail, mündlich, per Anwalt?

B.) Kann man die Übernahme des Azubis anfechten (außer dass der BR nicht gefragt wurde), weil vor ca. 2 Monaten in der gleichen Abteilung 2 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen wurden?

Danke für eure Hilfe!

1.22502

Community-Antworten (2)

A
Arkalus

01.02.2013 um 15:47 Uhr

Hallo brsrb,

Termin mit der GF machen und die Dinnge offen ohne vorwurf ansprechen. Auch mitteilen, wie es hätte anders laufen können.

Wenn ihr ein recht neuer/junger BR seit: schlagt doch eine Gemeinsame Inhouse-schulung vor, um die Rechte und Pflichten gemeinsam beigebracht zu bekommen. Das hat bei uns das Klime deutlich verbessert (wobei wir nach austausch der Betriebsleitung wieder fast bei 0 anfangen...).

Gespräche suchen ist, langfristig hilfreicher als gleich mit einem Anwalt um die Ecke zu kommen. Helfen Gespräche und Schriftliche Aufforderungen (mit ankündigung das ansonsten ein Anwalt hinzugezogen wird), dann natürlich zum Anwalt und die "gangart" verschärfen.

H
Hoppel

01.02.2013 um 19:05 Uhr

@ brsrb

Ohne entsprechenden Auftrag Eures BR-Gremiums würde ich die Füsse mal ganz schön still halten.

Außerdem wären das doch wunderbare Themen für das nächste Monatsgespräch. Oder führst Du das auch alleine?

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