Verletzung des Mitbestimmungsrechts §87
Hallo,
unsere Mitarbeiter haben ein Blatt erhalten auf den verschiedene Verhaltensregeln aufgelistet sind wie zum Beispiel:
- die Handys werden nur in den Pausen benutzt
- planen und legen der Termine außerhalb der Arbeitszeit
- auf Ordnung und Sauberkeit achten
- wir grüßen die Kollegen
- wir rauch nur in den Pausen
- beantragen den Urlaub vollständig für das gesamte Jahr
Ist das nicht auch Mitbestimmungspflichtig? Denn die Mitarbeiter müssen dieses Unterschrieben wieder abgeben. Vor allem weil hier auch die Regelung zum Urlaub erwähnt wird, die vorher nicht mit dem BR abgeklärt wurde.
Wie können wir vorgehen?
Danke
Community-Antworten (6)
14.08.2020 um 13:12 Uhr
Ich denke, der §87 ist deutlich genug. Vielleicht braucht der AG eine kurze Belehrung über Beteiligungsrechte. Dies lässt sich über ein Beschlussverfahren schnell erreichen. Übrigens: Beschlussverfahren nie ohne Anwalt angehen. Kosten trägt der AG (§40 BetrVG). Bei uns reichte bereits die Ankündigung. Mit Wünschen für viel Erfolg
14.08.2020 um 13:30 Uhr
Mit einander reden bewirkt oft Wunder. Wenn nicht - dann Gericht. Macht einen Aushang, dass die Kollegen nicht unterschreiben sollen, weil eure Mitbestimmung noch nicht ausgeübt wurde.
14.08.2020 um 13:53 Uhr
- wir grüßen die Kollegen - Gottsseidank nur die - Chef und Kunden sind nicht erwähnt *Ironieaus
14.08.2020 um 16:32 Uhr
14.08.2020 um 16:57 Uhr
Jedenfalls sehe ich schon mal nicht, wieso die MA das unterschreiben müssten.
14.08.2020 um 17:03 Uhr
hallo Alraune auch wenn man bei einigen Sachen ein wenig querdenken muss aber
- die Handys werden nur in den Pausen benutzt (Ordnung im Betrieb § 87 Abr. 1 Nr. 1
- planen und legen der Termine außerhalb der Arbeitszeit § 87 Abr. 1 Nr. 2
- auf Ordnung und Sauberkeit achten § 87 Abr. 1 Nr. 1
- wir grüßen die Kollegen § 87 Abr. 1 Nr. 1 -
- wir rauch nur in den Pausen § 87 Abr. 1 Nr. 2
- beantragen den Urlaub vollständig für das gesamte Jahr § 87 Abr. 1 Nr. 5
und damit alles mitbestimmungspflichtig!!!!
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