Tagung von Betriebsräten
Hallo, guten Morgen,
kann ein Betriebsratsvorsitzender, das Gremium besteht aus 30 IG-Metall-Betriebsräte und 7 Räten aus der Opposition, zu einer Betriebsratsklausur (2 Tage ausser Haus) nur für die IG-Mitglieder laden?
Die Kosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers!
AG begründet die Kostenübernahme, dass es sich um eine Tagung der Ausschuss-Mitglieder gehandelt habe und deshalb der AG als Leistungsträger und nicht die IG-Metall zu sehen ist!! Ein Betriebsrat aus der Opposition ist Mitglied im Betriebsausschuss!!!! und war nicht eingeladen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke BRätin
Community-Antworten (3)
31.01.2013 um 11:27 Uhr
Das finde ich ausgesprochen schofelig. Ziemliche Kleingeister, die da am Werke sind.
Wenn es eine Tagung war, die der AG zahlen soll, muss dem doch ein Beschluß des BR vorausgegangen sein. Ist eine derartige Verfahrensweise beschlossen worden? Und zahlt der AG oder hat er Probleme?
31.01.2013 um 14:22 Uhr
Betriebsratsklausur oder Tagung der 1 Liste??
Ich schätze es handelt sich um letzteres!!
Denn Betriebsratsklausur bedarf eines Beschlusse und dann gilt es für das BR-Gremium oder ggf einen Ausschuss/Arbeitsgruppe aber nicht Liste.
Also, muss man genau hinsehen!
31.01.2013 um 16:51 Uhr
Guter Gedankenansatz finde ich.
Wenn es eine "Tagung der Liste 1" war und der AG zahlt diese, dann kann und sollte auch die Liste 2 eine derartige Tagung machen.
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