Erstellt am 30.01.2013 um 09:46 Uhr von gironimo
Im ArbZG heißt es >von mehr als neun Stunden. Das dürfte also ab 9.01 Std sein.
Aber die Pause soll ja nicht abgezogen, sondern tatsächlich genommen werden.
Ihr solltet also darauf achten, dass bei einer elektronischen Zeiterfassung nicht nur die Abrechnung stimmt, sondern auch die Pausen tatsächlich gewährt und genommen werden.
Erstellt am 30.01.2013 um 10:14 Uhr von nicoline
Hallo Miona,
was gibt es denn da so rege zu diskutieren, die Formulierung im Gesetz ist doch ganz eindeutig : von **mehr** als neun Stunden.
Mal angenommen, die Arbeitszeit beträgt 9 Std und 15 Minuten, dann muss der AN nach 6 Std. eine Pause machen, ob jetzt gleich 45 Min. oder irgendwie aufgeteilt, wird im Betrieb vereinbart aber insgesamt, an dem Arbeitstag, 45 Min. Damit beträgt die *Anwesenheitszeit* im Betrieb genau 10 Std, wovon 45 Min. Pause abgezogen werden, bleibt eine reine Arbeitszeit von 9 Std. 15 Min. übrig.
Erstellt am 30.01.2013 um 10:21 Uhr von Miona
hallo nicoline
Danke
es war bisher so die Anwesendheitszeit war 9.30 und es wuden 30 Minuten als Pausen berechnet , jetzt will der AG 45 Minuten berechnen
also wäre die tatsächliche Arbeitszeit 8.45 und da sind doch 30 Minuten zu rechnen
das ist für uns schon eine diskusion wert weil jeder was anderes sagt
Erstellt am 30.01.2013 um 10:43 Uhr von nicoline
Hallo Miona,
*es war bisher so die Anwesenheitszeit war 9.30 und es wuden 30 Minuten als Pausen berechne*
Das ist ja auch vollkommen korrekt, es waren dann nicht mehr als 9 Std. Arbeitszeit.
*jetzt will der AG 45 Minuten berechnen*
rein vom Gesetzestext her sind 30 Min ausreichend. Die 30 Min sind aber das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß und der AG kann sagen: "Ich möchte, dass die AN 45 Min. Pause machen", z.B., weil die Arbeit so anstrengend ist.
Aaaaaaber, hier ist der BR ja in der MB:
§ 87 Abs. 1 Nr. 2
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
Ohne BR sieht das Ganze schlechter aus, für die MA die diese lange Pause nicht machen möchten.
Erstellt am 30.01.2013 um 10:46 Uhr von Marianne
Das ArbZG schreibt zwingend vor, dass die Pausen genacht werden MÜSSEN und das die Pausenzeiten VORHER zeitlich festgelegt werden MÜSSEN.
Pausen sind Freizeit und der AG kann weder bestimmen wie noch wo diese verbracht werden müssen.
Dieses gilt auch im Pflegedienst.
Somit kann es nicht sein, dass wegen Notfällen die Pausen nicht genommen werden, denn der AG muss so planen, dass auch Notfälle, ohne die Kräfte welche in Pause/Freizeit sind, hier abgefangen werden.
Der BR ist in der Mitbestimmung und Pflicht hierfür Sorge zu tragen.
PS: Freizeit bedeutet keine Arbeitszeit = keine Arbeitsleistung = keine Pflicht zur Entlohnung!
Erstellt am 30.01.2013 um 13:26 Uhr von betriebsratten
Und eine Pause ist nur dann eine Pause, wenn deren Zeitraum im VORAUS festliegt und NICHT unterbrochen wird.
Gruss von den Betriebsratten