Hallo,
würde gerne wissen, ob einem Arbeitnehmer auf Wunsch unwiderruflich freigestellt werden kann, wenn keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen.
Der Arbeitnehmer möchte während der Freistellung bei einem anderen Unternehmen arbeiten.
Aber da dieser Arbeitnehmer und und der Arbeitgeber sich nicht verstehen, weigert sich der AG dem nachzukommen.
Der AG hat bisher jedoch 2 anderen AN eine Freistellung gewährt.
Ist hier das Gleichberechtigungsgesetz verletzt?
Der AN arbeitet nur 60 Std im Monst und ist daher Teilzeitkraft