Erstellt am 29.01.2013 um 15:18 Uhr von Lurchi
Das kommt ganz auf den Inhalt an. Eine BV von 1972 kann noch immer gültig sein, während andere Unterlagen sicherlich in den Müll können. Das könnt aber nur ihr entscheiden.
Wenn Messi´s in Eurem Gremium sitzen, könnte die Entscheidungsfindung umso länger dauern.
Erstellt am 29.01.2013 um 15:33 Uhr von gironimo
Protokolle mit dem AG bzw. Personalabteilung, die auch gemeinsame Vorgehensweisen wiedergeben, emphehle ich auf jeden Fall aufzuheben.
Ansonsten wie Lurchi schon sagt, was noch Gültigkeit hat aufheben, ansonsten nicht länger als 10 Jahre.
Erstellt am 30.01.2013 um 13:22 Uhr von betriebsratten
10 Jahre und darüber hinaus alles was heute noch von rechtlicher Gültigkeit ist. Wir haben noch Gerichtsakten und Beschlüsse Einigungsstelle von vor über 30 Jahren-und so lange die noch gelten brauchst auch noch das Blatt Papier mit den Unterschriften.
Vorsicht wenn zuviel entsorgt-es könnte auf Urkundenunterdrückung hinauslaufen
Betriebsratten