Hallo,
habe gerade vorhin in der BR-Sitzung etwas gehört, dass mich ein wenig schockiert hat.
Unser AG verlangt nun, dass man sich min. 4 Stunden vor einer BR-Tätigkeit abmeldet.
Nun gibt es ja bezüglich An-und Abmelden schon einge Rechtsprechungen, von denen ich auch einige durch gegangen bin. Ich habe aber nirgendwo etwas gefunden, was auf eine bestimmte Vorlaufzeit hindeutet.
Kennt da vielleicht jemand eine Regelung oder Rechtsprechung, die beinhaltet, wie lange vor einer BR-Tätigkeit man dem AG oder Vorgesetzten Bescheid geben sollte?

LG