§9 Jugendarbeitsschutzgesetz
Kann man den § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz durch eine BV ändern?
Community-Antworten (8)
02.04.2009 um 16:10 Uhr
Nein, abweichende Regelungen nach § 21a JArbSchG nur durch Tarifvertrag oder dessen Anwendung. (Tarifautonomie) Zudem ist § 9 nicht im § 21a aufgeführt.
02.04.2009 um 18:46 Uhr
@Alex27
Also auf Deutsch der § 9 JArbSchG kann nicht, auch nicht durch TV usw. geändert werden.
02.04.2009 um 19:01 Uhr
@erwin
So ist es.
06.04.2009 um 10:55 Uhr
Kann man die StVO durch eine BV ändern? Können wohl schon, nur die Durchsetzbarkeit wird schwer!
09.04.2009 um 08:40 Uhr
die AZUBIS bei uns haben Probleme auf die 40 Stunden Woche zu kommen, weil ab Freitag Mittag kaum noch ein Ansprechpartner in der Firma arbeitet. Aus diesem Grund haben sie gefragt, ob sie nicht am Berufsschultag (es gibt 2 Tage Berufsschule, einen TAg voll und einen TAg halb, nach dem halben TAg müssen sie noch 4 Stunden arbeiten) vor der Schule von 6 Uhr bis Schulbeginn arbeiten dürfen.
Ich habe ihnen gesagt, dass sie von mir verlangen, dass ich erlaube, bei rot über die Ampel zu fahren ohne bestraft zu werden. Habe aber auch ein bisschen Mitgefühl für die Situation. Na ja, keiner von uns bekommt die 40 Stunden voll, wenn er nicht zur Arbeit geht.
09.04.2009 um 17:58 Uhr
Habe meine Frage, warum der § 9 JArbSchG im Betrieb greifen soll gelöscht, da ich versehentlich im JSchG gelandet war.
"die AZUBIS bei uns haben Probleme auf die 40 Stunden Woche zu kommen, weil ab Freitag Mittag kaum noch ein Ansprechpartner in der Firma arbeitet."
Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Azubis auf 40 Stunden pro Woche kommen müssen. Werden durch den Besuch der Berufsschule derzeit etwa Minusstunden produziert?
Die Kontaktaufnahme zum Ausbildungsberater der IHK wäre empfehlenswert!
13.04.2009 um 12:33 Uhr
@peanuts nein... die Berufsschulzeit geht mit 12 Stunden in diese 40 Stunden mit rein. Unsere AZUBIS haben 1 1/2 Tage Schule
13.04.2009 um 16:05 Uhr
"nein... die Berufsschulzeit geht mit 12 Stunden in diese 40 Stunden mit rein. Unsere AZUBIS haben 1 1/2 Tage Schule"
Ich verstehe noch immer nicht, warum die Azubis auf 40 Stunden kommen müssen.
Der Rechenfehler ist aber mit Sicherheit bei dem halben Tag zu finden! Es scheint, dass pro Tag (Mo-Fr) von einer tgl. Arbeitszeit von 8 Stunden auszugehen ist. Der ganze Berufsschultag wird mit 8 Stunden angerechnet und das Soll ist quasi erfüllt.
Der halbe Berufsschultag kann aber nicht nur mit 4 Stunden angerechnet werden, da z.B. auch die Wegezeit zum Betrieb zwingend eingerechnet werden muss.
Beispiel: Tgl. Arbeitszeit z.B. 7 - 15 Uhr (Pausen außen vor) Halber Berufsschultag z.B. 9 - 12 Uhr, Fahrzeit 30 Minuten
Die Azubis dürfen gem. JArbSchG nicht vor 9.00 Uhr beschäftigt werden, müssen an diesem Tag aber noch von 12.30 bis 15 Uhr im Betrieb erscheinen. Dem Zeitkonto müssen also ebenfalls 8 Stunden gutgeschrieben werden. Es dürfen durch den Besuch der Berufsschule keine Minusstunden entstehen.
Und wenn der halbe Berufsschultag auf einen Freitag fällt und ab z.B. 13.00 Uhr keine Ausbildungsmöglichkeit besteht, ist es nicht das Problem der Azubis. Z.B. könnten im Vorfeld Aufgaben gegeben werden, die Azubis auch selbständig bearbeiten können. Auch muss das Berichtsheft geführt werden, wofür ebenfalls Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden muss.
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