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Richtig Ersatzmitglieder Laden ?

G
gruesseausosten
Mai 2022 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen und Kolleginnen, könnt ihr mir sagen, dass wenn ein Ersatzmitglied sagt er kann aus Arbeitstechnischen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen gilt dies bei einem Ersatzmitglied als Verhinderungsgrund und ich kann das nächste Laden?

Ich denke aber das geht nicht da sie die Rechte und Pflichten er Regulären Mitglieder einnehmen. Oder???

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Community-Antworten (4)

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gussausosten

30.05.2022 um 18:04 Uhr

Danke Dir "Dummerhund" also wenn etwas arbeitstechnisch dringendes unerwartet oder nicht verdchiebbsres Eintritt kann ich laden. Der Grund der Arbeitsvethinderung muss also als Ausnahme gesehen werden. Kommt die Aussage eines Ersatzmizglieds wenn ich als Vorsitzende nachhake die Antwort bekomme "ich habe viel zu tun" dann nicht da ich davon ausgehen muss das es keine dringende Abwesenheitsgründe vorliegen

Wie sieht es denn eurer Meinung nach in betreuungsbetufen aus? Es gibt immer ein Ersatzmizglieds was sagt es kann nicht da die Gruppe betreut werden muss.

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DummerHund

30.05.2022 um 18:58 Uhr

Ich habe viel zu tun ist zu Allgemein. Jeder hat an jedem Tag viel zu tun Hier muss schon Stichhaltig sein das diese zu verrichtende Arbeit in der Zeit der Betriebsratssitzung nur von ihm oder ihr verrichtet werden kann und muss. Demnach gilt bei "ich habe viel zu tun! Amtspflicht vor Arbeitspflicht. Bei mehrmaligem Vorkommen könnte auch der § 23 BetrVG in Betracht gezogen werden.

G
gruesseausosten

30.05.2022 um 22:33 Uhr

Danke das gibt Sicherheit..

Dann habe ich richtig reagiert und keine weiteren Ersatzmitglieder geladen.

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