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Arbeitsgruppe innerhalb des BR

G
Georg06
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betriebsrat mit fünf Mitgliedern. Haben wir die Möglichkeit Arbeitsgruppen - bestehend nur aus Betriebsratsmitgliedern- zu gründen?

Der Begriff Arbeitsgruppe ist für uns nicht zwingend.

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

30.05.2022 um 13:22 Uhr

Hallo,

es kommt darauf an was Ihr unter einer Arbeitsgruppe versteht.

Kann man davon ausgehen, dass nicht die formelle Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG gemeint ist, sondern dass Ihr nur effektiv etwas im BR ausarbeiten wollt?

Wenn Ihr z.B. 3 Leute bestimmen möchtet, die im Rahmen des Initiativrechts eine BV ausarbeiten sollen, dann könnt Ihr das tun. Es bleibt ja im Innenverhältnis.

Die Freistellung für diese Tätigkeit ist ja durch §37 BetrVG gedeckt.

G
Georg06

30.05.2022 um 14:35 Uhr

Ja, es soll im Innenverhältnis des BR bleiben und keine Arbeitsgruppe nach §28 sein. Aber wie werden diese BR-Mitglieder innerhalb des Gremiums bestimmt bzw. anschließend benannt?

D
DummerHund

30.05.2022 um 14:49 Uhr

Da es nur eurer inneren Organisation dienen soll, seit ihr Frei darin wie ihr es Handhabt.

M
Muschelschubser

30.05.2022 um 15:36 Uhr

Wenn es nur um ein paar Leute geht die eine Aufgabe erledigen sollen und eben kein Fachausschuss gem. §28 ist, dann ist auch §27 Abs. (geheime Wahl) hinfällig. Insofern seid Ihr ziemlich frei was das angeht.

Wenn sich Freiwillige finden die diese Aufgabe übernehmen wollen, könnt Ihr darüber einen Beschluss fassen (wer trifft sich für welche zu erledigende Aufgabe). Ansonsten schlagt intern welche vor, wenn diese einverstanden sind, fasst ihr anschließend einen Beschluss.

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