Erstellt am 30.05.2022 um 11:22 Uhr von Muschelschubser
Hallo,
es kommt darauf an was Ihr unter einer Arbeitsgruppe versteht.
Kann man davon ausgehen, dass nicht die formelle Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG gemeint ist, sondern dass Ihr nur effektiv etwas im BR ausarbeiten wollt?
Wenn Ihr z.B. 3 Leute bestimmen möchtet, die im Rahmen des Initiativrechts eine BV ausarbeiten sollen, dann könnt Ihr das tun. Es bleibt ja im Innenverhältnis.
Die Freistellung für diese Tätigkeit ist ja durch §37 BetrVG gedeckt.
Erstellt am 30.05.2022 um 12:35 Uhr von Georg06
Ja, es soll im Innenverhältnis des BR bleiben und keine Arbeitsgruppe nach §28 sein. Aber wie werden diese BR-Mitglieder innerhalb des Gremiums bestimmt bzw. anschließend benannt?
Erstellt am 30.05.2022 um 12:49 Uhr von Dummerhund
Da es nur eurer inneren Organisation dienen soll, seit ihr Frei darin wie ihr es Handhabt.
Erstellt am 30.05.2022 um 13:36 Uhr von Muschelschubser
Wenn es nur um ein paar Leute geht die eine Aufgabe erledigen sollen und eben kein Fachausschuss gem. §28 ist, dann ist auch §27 Abs. (geheime Wahl) hinfällig. Insofern seid Ihr ziemlich frei was das angeht.
Wenn sich Freiwillige finden die diese Aufgabe übernehmen wollen, könnt Ihr darüber einen Beschluss fassen (wer trifft sich für welche zu erledigende Aufgabe). Ansonsten schlagt intern welche vor, wenn diese einverstanden sind, fasst ihr anschließend einen Beschluss.