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Gründung eines BR in Zweigfiliale

S
Silke
Nov 2016 bearbeitet

Ist es möglich, innerhalb eines Betriebes, in dem ein BR schon besteht, als Zweigfiliale (Zustellbasis) einen weiteren Betriebsrat zu gründen? In unserem Betrieb besteht ein Betriebsrat, der für die Interessen von Briefzustellern (Brief und Paket) zuständig ist, aber auch für die Interessen der Paketzusteller (nur Paketzustellung) Ansprechpartner ist. Wir fühlen uns aber als Paketzusteller dadurch aber ständig vernachlässigt.

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Community-Antworten (5)

W
webun

23.01.2013 um 13:37 Uhr

Hallo Silke,

das wird wohl nicht gehen. Betriebsräte heißen so, weil sie für BETRIEBE zuständig sind. SPARTENRÄTE gibt es nicht. Damit die Nur-Paketzusteller bei Euch einen eigenen Betriebsrat wählen können, müssten sie entweder in einem eigenen Betrieb (also eigene Firma) arbeiten, oder in einem räumlich soweit entfernten BetriebsTEIL, dass dieser betriebsratsfähig ist. Dazu gehört u. a., dass er räumlich so weit von dem anderen Betrieb entfernt ist, dass den Mitarbeitern nicht zugemutet werden kann, den dortigen BR aufzusuchen. Ein Arbeitsgericht hat mal entschieden, dass der andere Betriebsteil dazu nicht in 30 Min. mit öffentlichen Verhehrsmitteln erreichbar sein darf: dann ist das ein betriebsratsfähiger Betriebsteil.

Also bleibt Euch wahrscheinlich nur, bei der nächsten BR-Wahl nur die Kandidaten zu wählen, die Euch nicht vernachlässigen.

webun

R
rkoch

23.01.2013 um 14:41 Uhr

Also bleibt Euch wahrscheinlich nur, bei der nächsten BR-Wahl nur die Kandidaten zu wählen, die Euch nicht vernachlässigen.

Und dazu:

Ich werde so das Gefühl nicht los, dass ihr als Paketzusteller im BR unterrepräsentiert seid. Das kann mehrere Ursachen haben, davon die wichtigsten:

  • kein Interesse Eurerseits (keine Kandidaten, da kann man nix machen, außer welche finden)
  • Personenwahl und verhältnismäßig wenige Beschäftigte in Eurem Bereich. Derartiges ist ein Garant dafür, dass Euch der zahlenmäßig überlegene Bereich "erdrückt", da bei Personenwahl die Kandidaten aus dem anderen Bereich dann zwangsläufig die Spitzenpositionen besetzen. Die Abhilfe: Listenwahl, d.h. zur nächsten Wahl eine eigene Liste mit Kandidaten aus Eurem Bereich aufstellen und dann geschlossen diese Liste wählen. Da dann die Wähler nur eine Stimme haben und die Sitze im BR nach einem Auszählverfahren (d´Hond) bestimmt werden, reichen verhältnismäßig wenige Stimmen für Eure Liste für mindestens einen Sitz im BR. Dann seid ihr unweigerlich, zumindest in dem Verhältnis der Anzahl der AN in den beiden Bereichen, im BR vertreten.

Ist natürlich ein Schuss ins Blaue, aber nur mal so als Tip.

B
Betriebsrätin

23.01.2013 um 15:22 Uhr

webun

SPARTENRÄTE gibt es nicht. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!DIESE Aussage ist SO FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Denn bei Telekom/ und Töchtern gibt es solche!!!! Aber auf Grundlage eines TV gem § 3 BetrVG. In nichttarifierten Betrieben ginge es auch gem BV § 3 (2)!!!

In diesem Betrieb dprfte es wohl nur via Gewerkschaft und TV gehen, denn der dürfte tarifiert sein. Vermute DHL (Deutsche Post)

W
webun

23.01.2013 um 15:52 Uhr

@betriebsrätin

...das war mir nicht bewusst. Jetzt habe ich mal im BetrVG nachgelesen. Danke für die Info! Ob das allerdings für Silke eine Lösung ist, kann ich nicht beurteilen. Nach meiner (branchenfremden) Einschätzung würde ich Brief-+Paketzusteller nicht in einer anderen Sparte als Paketzusteller sehen. Aber das kann die Fragestellerin besser einschätzen.

webun

R
rkoch

23.01.2013 um 17:19 Uhr

Letztlich gibt §3 (2) neben den Spartenbetriebsräten (Nr. 2) mit Nrn. 3 und 5 auch noch andere Auffangtatbestände an, welche BR-ähnliche "Arbeitnehmervertretungen" ermöglichen. Aber das ist i.d.R. relativ abwegig...

In nichttarifierten Betrieben ginge es auch gem BV § 3 (2)!!!

Wobei sich dabei die Geister scheiden WELCHER BR denn eine solche BV vereinbaren könnte. Dem betrieblichen BR wird dies i.d.R. nicht zugestanden, da Nr. 2 von "Unternehmen und Konzernen" spricht und damit quasi unmittelbar GBR und KBR ins Boot geholt werden - und außerdem ein BR als quasi "zeitweiliges" Gremium (im Gegensatz zu GBR und KBR, deren Amtszeit nie endet) schwerlich über sein Schicksal und das der nach ihm kommenden BR derart entscheiden kann.

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