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Betriebsratsmandat

B
benframe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine spezielle Frage. Wir sind ein Betrieb der deutschlandweit aufgestellt ist mit 4 Unterschiedlichen Bereichen. In jedem Bereich wiederum gibt es verschiedene Standote mit Werkstätten. Es gibt für jeden Bereich ein eigenes Gremium. Ich selbst war ordendliches Mitglied in einem dieser Gremien. Duch Änderung der Zuständigkeit wurde unser Standord in einen anderen Bereich verschoben. Natürlich ist ein Ersatzmitglied in dem BR bereits an meine Stelle nachgerückt. Ich selbst wurde als Mitglied ohne Stimmrecht in den dortigen BR intigriert. Nun wurde der Standort wieder zurück in den vorherigen Bereich verlegt. Kann ich jetzt wieder ordendliches Mitglied werden oder wieder nur Beisitzer. Über eine Antwort würde ich mich freuen...

Grüße

99004

Community-Antworten (4)

L
Lexipedia

23.01.2013 um 08:15 Uhr

Hallo benframe,

lch würde sagen, weder noch.

Selbst "Ich selbst wurde als Mitglied ohne Stimmrecht in den dortigen BR intigriert." kann nicht sein. Das ist ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz!

Es gibt keinen Beisitzer ohne Stimmrecht! Nur JAV und die Schwerbehindertenvertreter dürfen neben Betriebsratsmitglieder an Sitzungen teilnehmen.

Leider schreibst du keine Zeiten in deinem Text. Vielleicht war die Veränderung der Zuständigkeiten nicht in Ordnung. Hier könnte vielleicht etwas gemacht werden.

A
Arkalus

23.01.2013 um 09:17 Uhr

Hallo Benframe,

hat sich denn bei der Bereichsänderung räumlich und von den Aufgaben her etwas in eurem Betrieb/Standort geändert? Wie weit liegen denn die Betriebe/Standorte auseinander (km oder Stunden fahrzeit)?

G
gironimo

23.01.2013 um 10:32 Uhr

Allein die unternehmerischen Strukturen definieren ja nicht den Betrieb im Sinne des BetrVG. So gesehen kann man aus Deinen Angaben nicht schlüssig feststellen, ob Euer BR überhaupt "unter gegangen" ist oder nicht.

Was das stimmlose Mitglied angeht, teile ich die Auffassung von Lexipedia; so etwas gibt es nicht.

Wenn der BR damals tatsächlich durch die Veränderungen seine Berechtigung verloren hat und jetzt wieder möglich ist, müsste aus meiner Sicht neu gewählt werden.

Ich empfehle mit allen Unterlagen die Dir vorliegen, einen Fachanwalt aufzusuchen.

R
rkoch

23.01.2013 um 11:03 Uhr

Darüber hinaus:

Betriebsräte werden in Betrieben gewählt. Was genau ein Betrieb ist, ergibt sich aus G, nicht aus dem Willen des AG. Insofern bezweifle ich schon mal, dass diese "Änderung der Zuständigkeit" tatsächlich eine Veränderung am Betrieb bewirkt hat (wobei Zuständigkeitsveränderungen im Sinne von "Änderung der Leitungshoheit" durchaus etwas derartiges bewirken könnte).

Sollte diese Veränderung tatsächlich stattgefunden haben, dann hätte das aber wesentlich weitreichendere Konsequenzen gehabt, als das was Du da schreibst!

Das was Du beschreibst ist wahrscheinlich eine "Spaltung des Betriebes" nach §21a (1) BetrVG, denn nur ein solche kann dazu führen, dass ein BRM sein Mandat derart verliert wie Du es beschreibst. Ohne Spaltung verliert kein BRM sein Mandat (es sei denn es wäre ein Versetzung in einen anderen Betrieb, aber das ist hier sehr wahrscheinlich nicht der Fall und hätte nach §103 durch den BR gehen müssen). Dann hätte es aber in diesem Betrieb Neuwahlen geben müssen (ebenso §21a (1) BetrVG). Gleichzeitig wäre die Eingliederung in den anderen Betrieb eine "Verschmelzung von Betrieben" nach §21a (2) BetrVG gewesen, mit exakt den selben Folgen für den aufnehmenden Betrieb.

So weit eine Spaltung/Verschmelzung NICHT stattgefunden hat, hast Du auch niemals Dein Mandat im BR verloren! Du bist dann immer noch (und warst die ganze Zeit!) BRM in diesem Gremium. Das wiederum hätte auch die Konsequenz, dass in Deinem BR ein EBRM fälschlicherweise nachgerückt wäre, mit den entsprechenden Konsequenzen auf die Beschlussfassung.

Tja, viel Spaß dabei bei der Sache wieder rauszukommen.... IMHO exisieren bei Euch momentan zwei Gremien deren Existenzberechtigung ich sehr in Frage stelle.

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