Hallo, wir sind ein neuer Betriebsrat im Callcenterbereich. Ein Auftraggeber hat einen Wissenstest entwickelt und dieser wurde im internen Portal unsers Unternehmens abgebildet. 6 MA sind wohl durch den Test durchgefallen. Bisher wurde dem Auftraggeber nur die Zahl mitgegeteilt. Jetzt hat der aber auch die Namen dieser Personen angefordert. Ist es möglich diese Herausgabe zu verweigern und was wären die Rechtsgrundlagen? bzw. kann man so ein Thema irgendwie ordentlich ausschließen? Es gibt keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zum aktuellen Zeitpunkt zu dem Thema.