Erstellt am 20.10.2019 um 14:05 Uhr von Kratzbürste
Egal, wer den Test in Auftrag gegeben hat. Derartige Tests sind unabhängig irgendwelcher Datenschutzüberlegungen mitbestimmungspflichtig. Der AG darf sie nicht einfach ein- und durchführen.
Fordert den AG auf, es zu unterlassen Namen weiterzugeben oder überhaupt den Test anzuwenden, bevor er sich nicht zuvor mit euch über die Details geeinigt habt.
Nehmt euch notfalls einen Anwalt oder bittet die Gewerkschaft um Hilfe.
Erstellt am 20.10.2019 um 20:57 Uhr von Giftzwerg
Das ein Auftraggeber ein Interesse daran hat, dass die MA eines Callcenters zB kompetente Beratungen leisten können, ist nachvollziehbar. Es ist daher in erster Linie Sache des Callcenters, dass die hierfür vorgesehenen MA ggf im Rahmen eines Fortbildungsprogramms qualifiziert werden. Im übrigen gilt dass, was Kratzbürste zum MBR des BR ausgeführt hat.
Erstellt am 20.10.2019 um 21:48 Uhr von babybeere
Hallo Trecki,
die Einführung neuer Maßnahmen ist mitbestimmungspflichtig. Schau BetrVg. Fasst einen Beschluss, dass diese Maßnahme nicht vom BR abgesegnet wurde und alle bisher erhobenen Daten nicht zu verwerten sind.
Fasst diesen Beschluss knapp und hart, denn hier greift der AG ziemlich hart in eure Rechte.