Betriebsvereinbarung Fahrzeugortung
Hallo,
hat jewmand zufällig eine Betriebsvereinbarung Fahrzeugortung die man als Muster mutzen kann?
Danke für die Antworten
Frank Winter
Community-Antworten (2)
18.01.2013 um 14:36 Uhr
Nö. ;-) Aber um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden, solltest Du hier nicht mit Klarnamen posten.
18.01.2013 um 17:16 Uhr
@fwinter
BVs als Muster findest Du z.B. auf den Seiten der Hans-Böckler-Stiftung, aber wohl kaum zu DEM Thema.
Es gibt wohl kaum einheitlichen Interessen zu dem Thema GPS-Ortung.. Die einen lehnen es rigoros ab (wo sie wohl auch Recht haben), andere machen mit, dann aber i.d.R. in Richtung Interessen des AG (die da je nach Interessenlage sehr unterschiedlich ausfallen können) mit möglichst viel Datenschutzbrimborium (was i.d.R. hier ins Leere führt, der AG bekommt was er will). Entsprechend wäre ein Muster für Euch wohl ein Bärendienst.
Nur soviel: Lasst Euren AG haarklein erklären was er sich davon bezweckt. So weit er ein berechtigtes Interesse an der Ortung hat nagelt den Verwendungszweck der Daten so präzise wie möglich in die BV und schließt eine andersartige Verwendung (insbesondere eine globale Überwachung) aus. Legt die zugriffsberechtigten Personen minutiös fest. Nagelt den AG auf Schutzmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff fest. Schreibt Euch ein Einsichtsrecht in Zugriffsprotokolle rein, sowie ein Recht den AG zu zwingen unberechtigte Zugriffe zu unterbinden. Vergesst nicht, das gesammelte Daten regelmäßig gelöscht werden müssen, verhindert Archivierung.
Das wars eigentlich schon...
I.d.R. haben AG übrigens kein berechtigtes Interesse an Fahrzeugortung. AN gehen ihrer Arbeit nach und der AG muss ihnen dabei auch Vertrauen entgegen bringen. Nur wenn er berechtigten Verdacht hat, dass dieses Vertrauen missbraucht wird, kann man AUSNAHMSWEISE einer solchen Ortung zustimmen. Eine pauschale Sammlung solcher Daten ohne konkreten Zweck verbietet das BDSG. Es mag Ausnahmen geben, wie z.B. in Taxiunternehmen, wenn der AG das nächstgelegene Fahrzeug für einen Einsatz finden will. Aber das sind eher die Ausnahmen. Deshalb nochmal: Grund hinterfragen, falls berechtigt: Ausgestalten. Bsp. Taxi: Der Ortungssender wird nur angeschaltet, wenn das Fahrzeug frei ist.
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