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BV für Teildienste

B
BVTeildienste
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind gerade in Beratungen bezüglich einer BV für Teildienste, die ausschliesslich die Möglichkeiten der geteilten Dienste und natürlich die engen Grenzen für Teildienste beinhalten soll. Da wir es dem AG nicht all zu einfach und leicht machen wollen Teildienste wie mit einer Gieskanne zu verteilen und das auch nicht unnötig günstig für den AG werden soll, suchen wir Argumentationshilfen und Formulierungshilfen. Am besten wären natürlich wenn man sich dazu mal einige BV ansehen könnte. Könnt ihr mir einige Tipps geben was geht und was nicht geht? Wäre beispielsweise eine Prämie für Teildienste möglich ohne die Regelungssperre zu verletzten? Wer zweimal am Tag zum Dienst muss, muss ja auch 2x an und abfahren, diese Kosten und der zusätzliche Zeitaufwand würden wir gerne dem AG drüberhelfen, wenn er solche Dienste will, soll er dafür natürlich auch blechen müssen. Wäre echt suppi wenn ihr mir da etwas Hilfe geben könntet!

2.268019

Community-Antworten (19)

K
Kölner

12.01.2013 um 19:41 Uhr

Da diese BV nur zugunsten des AG abgeschlossen würde, sähe ich keinen Grund überhaupt eine BV zu vereinbaren. Als BR muss man sich auch mal komplett verweigern.

N
Nubbel

12.01.2013 um 19:59 Uhr

was wollt ihr alles in dieser bv regeln? auch wie lange die dienste sein müssen? wie lange die pause zwischen den diensten mindestens sein muß? ab einer bestimmten entfernung zum wohnsitz braucht man keine machen?

mit dieser bv macht ihr euch keine freunde. ganz abgesehen davon, für wen soll sie gelten? wenn das nicht in meinem av steht würde ich euch die beine länger machen.

hier ist ohne wenn und aber kölner zu folgen!

W
Watschenbaum

12.01.2013 um 20:00 Uhr

stimme zu, geteilte Dienste sind so lange es geht komplett zu vermeiden

der AG will ja etwas dabei gewinnen also selbst wenn man sich um Ausgleiche bemüht, spätestens an dem Punkt, an dem es für den AG gleich teuer wird, normale oder geteilte Dienste zu fahren, wird er sich verweigern

so wird man niemals einen vernünftigen Ausgleich erwirken können also Finger weg

N
nicoline

12.01.2013 um 20:00 Uhr

Das sehe ich ganz genau so, wie meine Vorredner. Der AG kann Früh- und Spätdienste sehr wohl getrennt besetzen! Wahrscheinlich hat er nur nicht genug Personal dafür, ist nicht das Problem der vorhandenen MitarbeiterInnen!

B
BVTeildienste

12.01.2013 um 21:13 Uhr

Ihr habt alle mit allem Recht, ich sehr es genauso, wie alle AN und fast alle im Gremium! Das Problem ist nur das die Teildienste von der TK so verhandelt wurden und der BR soll nun die Rahmenbedingungen dazu mit dem AG verhandeln und dazu eine BV ausarbeiten. Die Teildienste sind ein Teil der Flächentarifverhandlungen. Ich glaube aus der Nummer kommen wir nicht raus. Deshalb ja auch mein Eingangsfred, es soll dem AG eben kein Vergnügen bereiten Teildienste aus der Gieskanne zu verteilen und kostenlos soll es erst Recht nicht werden. Glaubt mit, ich mache das nicht gerne, steht aber jetzt so im TV und wir im Gremium müssen nun was ausarbeiten, natürlich sollen die AN so wenig wie möglich von Teildienste geplagt werden, deshalb benötige ich Argumentations- und Formulierungshilfen da ich nicht will das der AG da mit einem blauen Auge aus der Nummer raus kommt, der verlangte nämlich diese Teildienste bei den Tarifverhandlungen.

K
Kölner

12.01.2013 um 21:25 Uhr

Dann sollte das Verbrechen der Verbrecher begehen und nicht das Opfer und der betriebliche Anwalt.

N
NoPain

12.01.2013 um 21:34 Uhr

@Kölner,

Dann sollte das Verbrechen der Verbrecher begehen und nicht das Opfer und der betriebliche Anwalt.

Ich glaube das geht nicht denn über Beginn und Ende sowie die Verteilung der Arbeitszeit ist der BR zuständig. Aber das eine TK den schwarzen Peter nun an den BR weitergibt ist bemerkenswert!

So wie ich das verstehe sollen nur die Bedingungen in eine BV eingearbeitet werden, also wer, wann, wie oft und unter welchen Bedingungen und was er dafür bekommt.

Ein Ansatz wäre vielleicht:

Teildienste vornehmlich freiwillig

Teildienste nach dem Wohnort verteilen, wer am nächsten wohnt wäre der Erste der gefragt werden muss

Jeder AN höchsten 1x in der Woche oder 2x im Monat

Doppelte Fahrzeit ist mindest die Hälfte, also eine Tour = Arbeitszeit

Pro Teildienst mindestens 20,00 Euro Zuschlag

Mindestlänge im Teildienst mindestens 4 Stunden

Hmm.... da gibt es sicherlich noch weitere Schmankerl die es dem AG etwas vesauern Teildienste mit der Gieskanne zu verteilen ;) Ich würde bei allem GANZ WEIT OBEN ansetzen ;)

N
nicoline

12.01.2013 um 23:37 Uhr

Was hat die TK an Gegenwert bekommen, um so etwas in einen TV zu verhandeln????? Bitter, bitter!

M
Maclogic

13.01.2013 um 02:37 Uhr

Um welchen Tarifvertrag geht es denn eigentlich?

G
gironimo

13.01.2013 um 12:01 Uhr

Ich denke auch, dass man mehr darüber wissen müsste, was im Tarif steht (und damit wie weit der Handlungsspielraum bereits durch den Tarif abgesteckt wird) und welche Tätigkeiten und sonstige Regelungen zur Dienstplangestaltung bestehen.

Darum glaube ich, dass wir Euch hier im Forum nicht wirklich weiter helfen können. Ihr solltet einen Sachverständigen hinzuziehen - insbesondere für die Formulierungen.

Ich finde es aber gut, dass Ihr einen BV-Entwurf ausarbeiten wollt und damit eben nicht nur die Initiative dem AG überlasst.

Mir würde so einfallen wollen: Ausgleich für Mehraufwand (wie Du schon schreibst: Fahrtkosten; aber durchaus auch andere Aufwendungen) Lange Ankündigungsfristen Begrenzte Häufigkeit (Personenbezogen - also nicht mehr als x Teildienste im Zeitraum y)

Wenn Euch der Tarif "aufs Auge" gedrückt wurde, empfiehlt sich auch eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft.

B
BVTeildienste

13.01.2013 um 12:44 Uhr

Die TK bzw. wir haben dafür einen Flächentarifvertrag bekommen der für unsere Branche in unserem Gebiet in Zukünft Hungerlöhne als solches verhindert. Bisher ist der Wettbewerb ausschließlich über die Löhne gegangen und glaubt mal, da war der AG sehr erfinderisch. Der AG will Teildienste, eben deshalb weil wir einfach zu wenige sind und es Spitzen gibt wo er mehr braucht und Tiefen wo er eben weniger braucht. Jetzt brauchen wir Ideen, einige haben wir schon, um hier was anständige zu besteln denn wir wollen die Teildienste so gering wie möglich halten. Dies kann man bestimmt nur so ermöglichen, das es dem AG so teuer wie möglich zu gestalten sodas er diese Teildienste wirklich nur dann einsetzt wenn es absolut notwndig ist und dies beispielsweise nicht als Trangsalierung oder Bestrafungsinstrument nutzen wird. Dafür bräuchte ich eben formulierungstipps und einen Rahmen der mit zeigt was geht und was eben nicht.

Wir wollen etwas basteln das die AN nicht zu sehr belastet, den AG aber das geben was er als Flexibilisierungsinstrument benötigt, dies wiederum aber so steuen können das die Karte Teildienste keine Dauerbeschäftigung wird sondern wirklich nur in Ausnahmefälle gezogen wird. Ich denke das geht nur über die Kosten. In der Vergangenheit hat der AG gezeigt das er den ganzen Arm ausreißt wenn man ihm den kleinen Finger gibt, deshalb müssenir eben etwas basteln das e sich überlegt ob er den ganzen Arm wirklich braucht.

K
Kulum

13.01.2013 um 13:08 Uhr

Wenn ihr euch das unbedingt ans Bein binden wollt, wovon ich trotz TaKo, wie alle anderen hier, abraten würde. Denkt an die doppelten Fahrkosten. Beim Lohnsteuerjahresausgleich kann der AN nur eine Fahrt abrechnen (woran man auch sehen kann, dass der Gesetzgeber einen solchen Blödsinn nicht wollte). Diese Kosten soll der AG in Gänze übergeholfen bekommen.

B
BVTeildienste

13.01.2013 um 13:34 Uhr

Leider haben wir keine Chance uns darum zu drücken @Kulum. Es steht so im TV und wenn wir dem AG nichts vorlegen können und auch keine Ideen haben, dann macht er es eben selbst und zwar komplett und dann stehen wir da und müssen uns für das geringste Übel entscheiden.

Wir haben ja jetzt hier schon einiges gesammelt:

Höchstens 1x die Woche oder 2x im Monat Teildienste vordringlich auf Freiwilligkeit Bei Teildienst ist eine Fahrttour Arbeitszeit 20 Euro Zuschlag als Aufwandsentschädigung pro Teildienst Mindestens 10 Tage Ankündigungsfrist fur Teildienste Für Teildienste übernimmt der AG für einen Teildienst 100%ige Fahrtkosten

Das ist doch schon mal was. Was gäbe es noch an an Aufwendungen die man dem AG aufs Auge drücken könnte? Wie gesagt, bin für ales offen was gehen würde.

N
nicoline

13.01.2013 um 17:21 Uhr

Hmmmm, den angeblichen Bedarf an Teildiensten kenne ich vorwiegend aus dem sozialen Bereich: Altenheime, amb. Pflegedienste, Betreuungseinrichtungen etc. und da will mir gar nicht so recht einfallen, dass das Spitzen gibt wo er mehr braucht und Tiefen wo er eben weniger braucht sich speziell auf vormittags und nachmittags mit einer großen Pause dazwischen erstreckt und durch einen solchen Dienst abgebaut werden könnte, aber, sei's drum, jetzt habt ihr den Salat.

ich schließe mich gironimo an: (und damit wie weit der Handlungsspielraum bereits durch den Tarif abgesteckt wird) und welche Tätigkeiten und sonstige Regelungen zur Dienstplangestaltung bestehen. und Ihr solltet einen Sachverständigen hinzuziehen - insbesondere für die Formulierungen.

denn, da geht's schon los: Teildienste vordringlich auf Freiwilligkeit Bedeutet, wenn kein/e Freiwillige/r zu finden ist, kann er auch anordnen, ist das gewollt?

Bei Teildienst ist eine Fahrttour Arbeitszeit Was ist bei Euch eine Fahrttour? Bei Teildiensten hat man 2 Hin- und 2 Rückfahrten. Was genau soll jetzt als Arbeitszeit angerechnet werden? Wer will die Teildienste und was wollt ihr wirklich erreichen? BV verhandelt man und deshalb braucht man eine Verhandlungsmasse, von der man etwas abgeben kann um woanders etwas unbedingt zu erreichen. Wenn Euer Ziel ist, dass eine Fahrt als AZ gewertet wird, würde ich mindestens 2 fordern, wobei ich ganz persönlich hier auch 2 Fahrten als Ziel hätte.

und hier:

Höchstens 1x die Woche oder 2x im Monat das Wort "oder" könnte ein böser AG so auslegen, dass er bei 2 x im Monat auch 2 x die Woche abfordern könnte. Deswegen müßte es aus meiner Sicht heißen: Höchstens 1x die Woche und höchstens 2x im Monat (und dann einen Monat gar nicht z.B. => als Verhandlungsmasse)

20 Euro Zuschlag als Aufwandsentschädigung pro Teildienst Für Teildienste übernimmt der AG für einen Teildienst 100%ige Fahrtkosten Bei diesen Sachen bin ich etwas skeptisch, ob eine Einigungsstelle da mit machen würde, aber, versuchen kann man es ja.

und das Für Teildienste übernimmt der AG für einen Teildienst 100%ige Fahrtkosten ist übrigens, aus meiner Sicht, auch wieder eine ganz unklare Ausdrucksweise.

R
Riedo

13.01.2013 um 17:47 Uhr

Da selbst Mitglied einer TK, habe ich hier echt Bauchschmerzen.

Wie oder was hat den TK geritten, dieses mit in den TV aufzunehmen?

Welches strategische Ziel wurde hiermit eigentlich verfolgt? Wurden hiermit, was zu vermuten ist, etwa höhere Löhne durchgesetzt? Wenn ja, dann wurden sie sehr teuer erkauft.

Letztlich haben sie hiermit vielleicht einen höheren Abschluss erreicht. Erreicht dürften sie aber auch haben, dass vorhandene negative Einstellungen gegen Gewerkschaften noch zusätzlichen Brennstoff erhalten haben.

Da die Möglichkeiten eines AG, im Rahmen von § 106 GewO, mit einem BR eine BV über geteilte Dienste abzuschließen bereits vorher bestanden, hätte hier überhaupt kein bedarf bestanden, dieses per TV zu regeln.

Verkauft haben sie hiermit nur Arbeitnehmerrechte. So wurde das Günstigkeitsprinzip, eine ev. bestehende Besitzstandsklausel, und auch eine ev. Anwendbare betriebliche Übung ausgehebelt.

Von ev. Negativen Auswirkungen für die AV der Arbeitnehmer wollen wir besser erst gar nicht Reden. Erwähnt sei hier nur das kollektive Günstigkeitsprinzip zum Nachteil des Individuellen.

Wäre dieses in meiner TK passiert, wäre ich wohl zum Mörder geworden……..

Zum Thema: Leider sind die meisten hier bisher vorgebrachten Tipps , auch wenn sie gutgemeint waren, so nicht umzusetzen.

Zu @Kölners Vorschlag, eine BV Überhaupt nicht zu machen:

Wäre ja schön, wenn es so ginge. Leider geht es nicht.

Der AG hätte dann hier die Möglichkeit diese selbst durchzusetzen. Da er dann seine Vorstellungen dem BR vorlegen würde, müsste dieser darauf reagieren. Wenn der BR jetzt schnell reagiert, kann er vielleicht noch eigene Vorstellungen durchbringen. Wenn nicht, wird wohl der AG die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Anrufung der Einigungsstelle bewirken. Hier kann zwar der BR noch eigene Vorstellungen vortragen, letztlich ist die Initiative aber beim AG.

Der BR sollte also schnellstens aktiv werden und dem AG entsprechende Vorschläge machen. Wichtig ist hier, dass er und nicht der AG die treibende Kraft sind. Hier haben wir wieder einmal eine klassische BV, die einem BR vom AG aufs Auge gedrückt werden kann, wenn er nicht schnell genug reagiert.

Auch @Nubbel kann ich hier verstehen. Leider liegt er hier vollkommen falsch. Auch anderen die Beine länger zu machen würde hier nichts bewirken. Außer dass er dann eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen würde -:). Aber er hat genau die Themen benannt, die hier zu Regeln wären.

Auch @ Watschenbaum und @ nicoline ist nach dem Bauchgefühl recht zu geben. Leider kennt die Rechtsprechung keine Gefühle.

@gironimo hat in einigen teilen durchaus recht. Einiges deckt sich mit meinen Vorstellungen. Bei den Kosten habt ihr allerdings keinen Verhandlungsraum. Dieser kann nur durch TV- und oder einer rechtlichen Regelung bestimmt werden. Was auch bereits geschehen ist. Auch was hier als Arbeitszeit zu werten ist und was nicht. Also eventuell bezahlt werden muss oder auch nicht.

Gleiches gilt für den Kommentar von @Kulum. Näheres ergibt sich aus bei der Lektüre der folgenden Links.


Im nachfolgen Link ist eine interessante Stellungnahme eines BRV zu diesem Thema.

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/tobiasmichel/auk%20geteilter%20dienst.pdf

Ein weiterer Link zum Thema Arbeitsschutz. Hier sind auch hervorragende Broschüren zum Thema Arbeits- und Schichtzeiten zum Download zu finden.

http://inqa.gawo-ev.de/cms/index.php?page=ratgeber

Hier ein interessantes Urteil hierzu

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 639/08

Aber………..

Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 798/11

Mfg Riedo

B
BVTeildienste

13.01.2013 um 18:40 Uhr

Nur wenn dann der TV Teildienste zulässt und wir in einer BV nicht einmal über Prämien bestehen können, was sollen wir denn da noch groß verhandeln wenn der AG hier jetzt die Direktionsrechtkarte ziehen kann?

Wnn ein AN an einem Tag 2x zur Arbeit kommen muss, er pro Tour 30 Km mit dem Auto fahren muss, er dadurch vielleicht 40 oder 60 Euro für Benzin und Abnutzung im Monat Mehrausgaben hat und wenn man dem AG diese Mehrbelastungen nicht aufs Auge drücken darf, wer bitteschön muss dann für diese fremdnützigen Kosten aufkommen? Der AN als Privatvergnügen?

@Riedo hast Du Vorschläge was wir in diese BV reinnehemn könnten?

N
nicoline

13.01.2013 um 18:56 Uhr

Auch @ Watschenbaum und @ nicoline ist nach dem Bauchgefühl recht zu geben. Leider kennt die Rechtsprechung keine Gefühle. Wenn Du mir sagen würdest, wo Du mir nach Bauchgefühl rechtgeben würdest, könnte ich vielleicht noch etwas lernen aus Deinem umfangreichen Statement.

Ich gebe Dir recht, ich wäre auch zum Mörder geworden und hätte so etwas unter gar keinen Umständen verhandelt. Mit meinen Beispielen jedoch wollte ich eigentlich nur darauf aufmerksam machen, wie genau man auf die Formulierungen achten muss, ohne, dass ich der Meinung bin, dass man das alles verhandeln könnte.

Bei den Kosten habt ihr allerdings keinen Verhandlungsraum. >Dieser kann nur durch TV- und oder einer rechtlichen Regelung bestimmt werden. Was auch bereits geschehen ist. Auch was hier als Arbeitszeit zu werten ist und was nicht. Kennst Du den TV, weißt Du genau, was darin enthalten ist?

Und zu Deinen Links: Wir haben Prof. Nachreiner mit einem Vortrag auf einer BetrVers gehabt. Was er erzählt hat, fand unser AG sehr interessant, mehr aber auch nicht. Das Durchsetzen liegt bei uns und kostet Kraft ohne Ende, uns bei der Durchsetzung und die Beschäftigten bis zur Durchsetzung.

Wir haben bei Tobias Michel eine umfangreiche Schulung gemacht. Es gibt bei uns zwar schon lange keine geteilten Dienste mehr, aber auch auf dem Gebiet der sonstigen Arbeitszeit gibt es Kampf.

Will sagen, Wissen haben und im Recht sein und Recht bekommen...........

G
gironimo

13.01.2013 um 19:07 Uhr

BVTeildienste Na - ganz so schlimm ist es ja auch nicht.

Das Direktionsrecht (Weisungsrecht) besteht ja gegenüber dem einzelnen AN und nicht gegenüber dem BR. Erst wenn die Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitszeit und der Dienstpläne ausgeschöpft ist, kann der AG irgend etwas anweisen.

Ich kenne Euren Tarif nicht; in zahlreichen TVs sind aber Aussagen über Teildienste eher minimal ausgestaltet. Eure Verhandlungsstärke ist im Grunde die, dass Ihr die gesamte BV zur Gestaltung der Dienstpläne und der Verteilung der Arbeitszeit in die Waagschale werft.

Natürlich kann und sollte man aus meiner Sicht vieles fordern (schon weil BVs ja immer ein Kompromisspapier sind) - warum aber wollt Ihr dies ohne Hilfe tun? Und ganz nebenher; auch die Erstattung von zusätzlichen Kosten kann als Bedingung für die Zustimmung des BR eine unübersehbare Rolle spielen (man muss dem Kind nur den richtigen Namen geben).

B
BVTeildienste

13.01.2013 um 19:37 Uhr

So wie sich das ganze hier darstellt werden wir wohl um professionelle Hilfe nicht herum kommen. Wir haben aber bereits eine BV Arbeitszeit, die ist auch noch ganz neu und in dieser ist der Teildienst eigentlich ausgeschlossen bzw. wenn dann nur auf freiwilliger Basis geregelt. Jetzt gibt es aber diesen TV und nun müssen wir eine BV zum verpflichtenden Teildienst verhandeln.

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