W.A.F. LogoSeminare

Teildienste

P
Piaggio
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb kommt es jetzt verstärkt zu Teildiensten. Arbeitszeit: 6:00 bis 9:00 Uhr dann wieder von 14:00 bis 20:00 Uhr.

In der Vergangenheit konnten die AN die Rückfahrtzeiten und Kilometerpauschale Arbeitsschluss 9:00 Uhr und Hinfahrt Arbeitsbeginn 14:00 Uhr geltend machen.

Jetzt will der AG nur noch zahlen, wenn die Zeit zwischen den Diensten unter 4 Stunden liegt.

Kann mir jemand helfen, wo ich nachschlagen kann und eine ggf. rechtliche Info über dieses erhalte.

1.26502

Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum

04.02.2013 um 00:20 Uhr

bist du BR ?

was heißt "es kommt" verstärkt zu Teildiensten ?

ganz plötzlich ? ohne entsprechende Vereinbarung Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ? ohne Mitbestimmung BR ?

viel hilfreiches zu "geteilten Diensten" findest du hier: http://berlin.verdi.de/berufe_und_branchen/fb_03_-_gesundheit_soziale_dienste_wohlfahrt_und_kirchen/archiv/materialien/arbeitszeitgestaltung/geteilte-dienste

P
Piaggio

04.02.2013 um 00:28 Uhr

Danke Watschenbaum, damit ist mir erst mal geholfen.

Ja ich bin im BR aber leider nur "einfaches" Mitglied.

Die Teildienste kommen hauptsächlich am Wochenende mit Anmeldung vor.

Ihre Antwort