Teildienste
In unserem Betrieb kommt es jetzt verstärkt zu Teildiensten. Arbeitszeit: 6:00 bis 9:00 Uhr dann wieder von 14:00 bis 20:00 Uhr.
In der Vergangenheit konnten die AN die Rückfahrtzeiten und Kilometerpauschale Arbeitsschluss 9:00 Uhr und Hinfahrt Arbeitsbeginn 14:00 Uhr geltend machen.
Jetzt will der AG nur noch zahlen, wenn die Zeit zwischen den Diensten unter 4 Stunden liegt.
Kann mir jemand helfen, wo ich nachschlagen kann und eine ggf. rechtliche Info über dieses erhalte.
Community-Antworten (2)
04.02.2013 um 00:20 Uhr
bist du BR ?
was heißt "es kommt" verstärkt zu Teildiensten ?
ganz plötzlich ? ohne entsprechende Vereinbarung Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ? ohne Mitbestimmung BR ?
viel hilfreiches zu "geteilten Diensten" findest du hier: http://berlin.verdi.de/berufe_und_branchen/fb_03_-_gesundheit_soziale_dienste_wohlfahrt_und_kirchen/archiv/materialien/arbeitszeitgestaltung/geteilte-dienste
04.02.2013 um 00:28 Uhr
Danke Watschenbaum, damit ist mir erst mal geholfen.
Ja ich bin im BR aber leider nur "einfaches" Mitglied.
Die Teildienste kommen hauptsächlich am Wochenende mit Anmeldung vor.
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