Ärztliche Post
Hallo! Wir hatten jetzt im Betrieb unsere äugenärztliche Untersuchung. Die Berichte der Ärztin sind komplett an die Personalabteilung geschickt worden. Dort wurde jeder Bericht einzeln mit dem Vermerk "persönlich" an den Mitarbeiter übergeben bzw. an den Arbeitsplatz gelegt. Der Chef hat aber bei dem Posteingang der ganzen Post Einsicht. Ist das so richtig? Es geht erst durch die Personalabteilung, evtl guckt der Chef noch und ann bekommen wir Mitarbeiter es erst? Ich bin nämlich von einigen Mitarbeitern deswegen angesprochen worden Vielen Dank für Eure Hilf
Community-Antworten (9)
11.01.2013 um 17:51 Uhr
Leider hast Du nicht angegeben, wie sie übergeben wurden. Offen und für jeden einsehbar oder als geschlossener Brief?
Sollte der Arzt die Untersuchungsergebnisse offen und für jeden einsehbar in einem Brief an die Firmenanschrift geschickt haben, so hat er sich hier strafbar gemacht. Hier besteht eine eindeutige Verletzung seiner ärztlichen Schweigepflicht.
Nur im Ausnahmefall kann der Betriebsarzt die ärztliche Schweigepflicht durchbrechen. Wenn er nach kritischer Abwägung der ihm bekannten Tatsachen davon ausgehen muss, dass der Patient (in diesem Fall der Arbeitnehmer) eine unmittelbare Gefahr für andere darstellt und nicht zu adäquaten Maßnahmen bereit ist, wäre er sogar verpflichtet, dieses dem Arbeitgeber bekannt zu machen. Dies kann z.b. im Fall von Alkoholmissbrauch der eindeutig nachgewiesen ist und der Arbeitnehmer durch seine konkrete Tätigkeit in alkoholisiertem Zustand eine unmittelbare Gefahr darstellt, der Fall sein.
Auch bei schlechten Augen gibt es Tätigkeiten, wo der Betroffene zu einer Gefahr für andere werden könnte, dieses aber vielleicht nicht einsehen will und sich weigert, einen Augenarzt aufzusuchen. Halb blinde Kraftfahrer sollten besser aus dem Verkehr gezogen werden. Hier würde ein Arzt grob fahrlässig handeln, würde er diesen Umstand nicht bekannt machen.
mfg Riedo
11.01.2013 um 18:01 Uhr
Dem Statement von @Riedo kann ich mich 100%ig anschließen!
Habt Ihr denn nicht mit dem AG über den Betriebsarzt gesprochen und wie dieser vorzugehen hat? Für die Zukunft solltet Ihr drei Parteien Euch mal zusammensetzen und die Ziele und Duchführungsformen erörtern, dann sollte soetwas nicht mehr passieren. Vergesst nicht, Ihr habt bezüglich Betriebsarztes MBR!
11.01.2013 um 18:02 Uhr
@ stefaniewolf
Die Briefumschläge werden ja wohl kaum offen sondern verschlossen gewesen sein.
Und dass die Post über die Personalabteilung an die MA verteilt wird, ist nicht zu beanstanden.
Nur weil der "Chef" die Möglichkeit hätte, gegen das Briefgeheimnis verstoßen zu können, muss man doch nicht gleich den Generalverdacht haben, dass er das auch tun würde.
11.01.2013 um 18:09 Uhr
@Hoppel
Hier geht es nicht darum was der AG darf, sondern ausschließlich darum, wie sich der Betriebsarzt zu verhalten hat. Er hat sicherzustellen, dass das Persöhnlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt wird und die Gesetzliche Pflicht, das ihm bekannt gewordene, nicht an die Bildzeitung zu schicken.
mfg Riedo
11.01.2013 um 22:09 Uhr
Die Berichte der Ärztin sind KOMPLETT an die Personalabteilung geschickt worden. Dort wurde jeder Bericht EINZELN mit dem Vermerk "persönlich" an den Mitarbeiter übergeben bzw. an den Arbeitsplatz gelegt.
lest ihr ab und an die gestellten fragen, oder legt ihr einfach mal so los?
11.01.2013 um 22:29 Uhr
@stefaniewolf Bevor wir uns hier missverstehen: Wie sah der Bericht denn aus, was kann man dem Bericht entnehmen, wenn man ihn versehentlich bekommen hat?
12.01.2013 um 15:40 Uhr
@Nubbel Leider kann ich deinem Kommentar nicht entnehmen, wo hier dein Beitrag zur Klärung des vom Fragestellers angeführten Problems sein soll?
Willst Du dich an der Klärung des Problems beteiligen oder schreibst Du, wie so viele andere auch, nur des lieben Schreibens wegen?
@alle Zum Thema:
Ich unterstelle einmal, dass zumindest die „meisten“ auch in der Lage sind, das gelesene entsprechend zu interpretieren, bevor sie hier einen Kommentar abgeben. In diesem Fall ist es aber eben nicht klar, wie die genaue Abfolge der Übergabe gewesen ist. Analog zum Vergehen des BA wären eventuell Vergehen weiterer Personen möglich und zu beanstanden. So die Verletzung der Fürsorgepflicht des AG oder auch das Vertraulichkeitsgebot eines stinknormalen nächsten Vorgesetzen.
Natürlich könnte man beigehen und einfach davon ausgehen, dass „komplett“ hier Folgendes bedeutet: „Lose Blattsammlung im Einheitsbeutel“. Es kann aber auch sein, dass sie einzeln eingetütet per Sammelpaket im betrieb eingetroffen sind. Der Hinweis, dass sie (fälschlicherweise, da eigentlich Aufgabe des BA) erst dort mit dem Vermerk „Vertraulich“ versehen wurden, kann zwar vermuten lassen, dass sie nicht einzeln eingetütet waren, eine Gewissheit habe ich dadurch aber nicht.
Da hier durchaus die Möglichkeit von Mehrdeutungen besteht, halte ich die Nachfrage für durchaus berechtigt.
Über den reinen Verteilungsweg bestehen keine bedenken. Dieser kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Ein Mitarbeiter hat jedenfalls nicht das Recht zu fordern, dass ihm der Arzt den Befund direkt nach Hause schickt oder gar persönlich übergibt.
Bei persönlichen Schreiben an die Betriebsanschrift sollte aber darauf geachtet werden, dass sie mit einem Persönlichkeitsvermerk versehen sind. Andernfalls wäre der AG berechtigt, diese Schriftstücke zu öffnen. Hier würde dann auch kein Verstoß gegen das Briefgeheimnis vorliegen.
Daher meine Bitte an @alle:
Beschreibt euer Problem so genau wie möglich. Hierdurch ersparen wir uns bestimmt jede Menge an Unnützen von in der Regel teils wenig hilfreichen Kommentaren.
Auch die Kommentare sollten sich möglichst auf dass ursprüngliche Thema beziehen und entsprechenden Inhalts sein. Durch teils überflüssige -- da meistens mit wenig oder gar null Inhalt gefüllt -- wird anderen, die sich wirklich mit dem Thema beschäftigen und vieleicht auch etwas beizutragen haben, diese Möglichkeit genommen. Da komischerweise gerade dann die Antwortmöglichkeiten erschöpft sind.
@Admin
Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, Antworten zu beschränken und nicht gleichzeitig strengere Regeln an die Kommentare aufzustellen.
Sollte ein Thema zur Plauderstunde ausarten, was leider oftmals der Fall ist, besteht keine Möglichkeit mehr, offensichtliche Fehler anzusprechen. Mit dem Ergebnis, dass dann in der nächsten BR-Sitzung von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird. Für ein BR-Forum halte ich diesen Umstand für mehr als kontraproduktiv.
Mfg Riedo
12.01.2013 um 17:46 Uhr
@Riedo Deine Arroganz bei gerade mal 3 Beiträgen alle paar Monate, halte ich für stark behandlungsbedürftig. Man merkt zudem, dass du dich nicht so gut mit der Materie auskennst.
12.01.2013 um 19:09 Uhr
riedo,
#Ich unterstelle einmal, dass zumindest die „meisten“ auch in der Lage sind, das gelesene entsprechend zu interpretieren, bevor sie hier einen Kommentar abgeben.#
du scheinst nicht zu "den meisten" zu gehören
#Leider kann ich deinem Kommentar nicht entnehmen, wo hier dein Beitrag zur Klärung des vom Fragestellers angeführten Problems sein soll?#
sonsz hättest du es verstanden.
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