@Nubbel
Leider kann ich deinem Kommentar nicht entnehmen, wo hier dein Beitrag zur Klärung des vom Fragestellers angeführten Problems sein soll?
Willst Du dich an der Klärung des Problems beteiligen oder schreibst Du, wie so viele andere auch, nur des lieben Schreibens wegen?
@alle
Zum Thema:
Ich unterstelle einmal, dass zumindest die „meisten“ auch in der Lage sind, das gelesene entsprechend zu interpretieren, bevor sie hier einen Kommentar abgeben.
In diesem Fall ist es aber eben nicht klar, wie die genaue Abfolge der Übergabe gewesen ist. Analog zum Vergehen des BA wären eventuell Vergehen weiterer Personen möglich und zu beanstanden. So die Verletzung der Fürsorgepflicht des AG oder auch das Vertraulichkeitsgebot eines stinknormalen nächsten Vorgesetzen.
Natürlich könnte man beigehen und einfach davon ausgehen, dass „komplett“ hier Folgendes bedeutet: „Lose Blattsammlung im Einheitsbeutel“. Es kann aber auch sein, dass sie einzeln eingetütet per Sammelpaket im betrieb eingetroffen sind. Der Hinweis, dass sie (fälschlicherweise, da eigentlich Aufgabe des BA) erst dort mit dem Vermerk „Vertraulich“ versehen wurden, kann zwar vermuten lassen, dass sie nicht einzeln eingetütet waren, eine Gewissheit habe ich dadurch aber nicht.
Da hier durchaus die Möglichkeit von Mehrdeutungen besteht, halte ich die Nachfrage für durchaus berechtigt.
Über den reinen Verteilungsweg bestehen keine bedenken. Dieser kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Ein Mitarbeiter hat jedenfalls nicht das Recht zu fordern, dass ihm der Arzt den Befund direkt nach Hause schickt oder gar persönlich übergibt.
Bei persönlichen Schreiben an die Betriebsanschrift sollte aber darauf geachtet werden, dass sie mit einem Persönlichkeitsvermerk versehen sind. Andernfalls wäre der AG berechtigt, diese Schriftstücke zu öffnen. Hier würde dann auch kein Verstoß gegen das Briefgeheimnis vorliegen.
Daher meine Bitte an @alle:
Beschreibt euer Problem so genau wie möglich. Hierdurch ersparen wir uns bestimmt jede Menge an Unnützen von in der Regel teils wenig hilfreichen Kommentaren.
Auch die Kommentare sollten sich möglichst auf dass ursprüngliche Thema beziehen und entsprechenden Inhalts sein. Durch teils überflüssige -- da meistens mit wenig oder gar null Inhalt gefüllt -- wird anderen, die sich wirklich mit dem Thema beschäftigen und vieleicht auch etwas beizutragen haben, diese Möglichkeit genommen. Da komischerweise gerade dann die Antwortmöglichkeiten erschöpft sind.
@Admin
Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, Antworten zu beschränken und nicht gleichzeitig strengere Regeln an die Kommentare aufzustellen.
Sollte ein Thema zur Plauderstunde ausarten, was leider oftmals der Fall ist, besteht keine Möglichkeit mehr, offensichtliche Fehler anzusprechen. Mit dem Ergebnis, dass dann in der nächsten BR-Sitzung von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird. Für ein BR-Forum halte ich diesen Umstand für mehr als kontraproduktiv.
Mfg Riedo