Mitteilung an GL bezüglich BR- bzw. JAV-Schulung
Hallo, was muss bzw was sollte in der Mitteilung an die GL bezüglich Schulungen oder Arbeitskreise nach 37.6 bei der örtlichen Gewerkschaft drinstehen? Hoffe die frage ist nicht zu ......
Community-Antworten (4)
11.01.2013 um 15:40 Uhr
Vordrucke was man da schreibt bieten eigentlich die Seminaranbieter selbst an.. Vgl. z.B. von unserem Forumssponsor:
http://www.waf-seminar.de/formulare-und-antraege
oder von der gewerkschaftlichen Betriebsräteakademie:
http://www.betriebsraeteakademie-bayern.de/formulare/BR_JAV-Beschluss-des-BR.pdf
zu finden, wenn man seine Region/Verwaltungssstelle auswählt, ganz unten unter Formulare.
Auf den Werbeblättern/Katalogen findet man diese Formulare auch...
Im Grunde immer das selbe: Der BR hat beschlossen das BRM/JAVM/WAM/SchbV Herrn/Frau XXX auf das Seminar XXX, Sem.-Nr. XXX des Anbieters XXX vom XX.XX. bis XX.XX.XXX zu entsenden.
Das wars im Grunde schon, alles andere sind Floskeln wie "Das Seminar vermittelt Kenntnisse welche für die Arbeit des BR/JAV/WA/SchwbV benötigt werden.", etc. Einige Anbieter/Hotels wollen eine Kostenübernahmeerklärung des AG, also legt man den entsprechenden Vordruck bei und bittet den AG höflich um Unterzeichnung, etc. pp.
11.01.2013 um 16:20 Uhr
Danke ! Also kosten oä müssen nicht im Beschluss bzw Mitteilung stehen ??
11.01.2013 um 16:39 Uhr
Im Beschluss nicht. Ihr solltet dem AG allerdings schon mitteilen was auf ihm zu kommt. Würdet Ihr eine Kostenübernahme "blind" unterschreiben?
ow
11.01.2013 um 16:43 Uhr
Auch die Gewerkschaft dürfte wissen, was dem AG mitzuteilen ist.
Natürlich müssen dem AG auch die Kosten und ggf. Veranstaltungsort mitgeteilt werden, wenn dies nicht aus dem Angebot des Veranstalters hervorgeht, das Ihr Eurem Anschreiben an den AG als Anlage beifügt .
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