Ein Angestellter, der seit 1989 o h n e schriftlichen Arbeitsvertrag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis als Vollzeitbeschäftigter angestellt ist, soll nun einen Anstellungsvertrag (Neuausfertigung für lfd. Arbeitsverhältnisse) unterschreiben. Hat hier der BR ein Mitbestimmungsrecht?