Erstellt am 10.01.2013 um 11:55 Uhr von rolfo
nein, entscheidend ist, dass er zum Zeitpunkt der Wahl nicht mehr AN im Betrieb ist.
Erstellt am 10.01.2013 um 12:44 Uhr von pillepalleTR
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wählerliste aktuell zu halten.
D.h. Kollegen, die kündigen oder wie in dem Fall in Ruhestand gehen, sind zu streichen und neue Mitarbeiter (sofern dann am Wahltag wahlberechtigt) sind auf die Liste aufzunehmen.