Wahlberechtigung?
Wir wählen einen Betriebsrat neu Mitte Januar. Einladung dazu war Mitte Dezember. Jetzt ist einer der wahlberechtigten Kollegen zum 30.12. in Vorrente gegangen. Ist er trotzdem noch wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
10.01.2013 um 12:55 Uhr
nein, entscheidend ist, dass er zum Zeitpunkt der Wahl nicht mehr AN im Betrieb ist.
10.01.2013 um 13:44 Uhr
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wählerliste aktuell zu halten. D.h. Kollegen, die kündigen oder wie in dem Fall in Ruhestand gehen, sind zu streichen und neue Mitarbeiter (sofern dann am Wahltag wahlberechtigt) sind auf die Liste aufzunehmen.
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