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Wahlberechtigung?

J
Joerg
Nov 2016 bearbeitet

Wir wählen einen Betriebsrat neu Mitte Januar. Einladung dazu war Mitte Dezember. Jetzt ist einer der wahlberechtigten Kollegen zum 30.12. in Vorrente gegangen. Ist er trotzdem noch wahlberechtigt?

1.04502

Community-Antworten (2)

R
rolfo

10.01.2013 um 12:55 Uhr

nein, entscheidend ist, dass er zum Zeitpunkt der Wahl nicht mehr AN im Betrieb ist.

P
pillepalleTR

10.01.2013 um 13:44 Uhr

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wählerliste aktuell zu halten. D.h. Kollegen, die kündigen oder wie in dem Fall in Ruhestand gehen, sind zu streichen und neue Mitarbeiter (sofern dann am Wahltag wahlberechtigt) sind auf die Liste aufzunehmen.

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