Erstellt am 09.01.2013 um 18:01 Uhr von ganther
Grundsätzlich kann er das. Würde ihn aber sofort auffodern hinsichtlich der Personalplanung in die Beratung mit dem BR einzutreten
Erstellt am 09.01.2013 um 18:05 Uhr von Marianne
Nach Rückkehr aus der Elternzeit hat der AN ..... KEINEN Anspruch auf seine alte Stelle. Er hat nur Anspruch auf Beschäftigung lt. ArbV
Erstellt am 09.01.2013 um 18:16 Uhr von Hoppel
@ Lenny
"Ist dies rechtens ?" > Ja
"Können wir als BR dem AG sagen das diese als befristete zu erfolgen hat ?" > Nein
Freut Euch doch darüber, dass eine unbefristete Stelle angeboten wird.
Wer weiß, vielleicht gibt es ja befristet beschäftigte AN, die in Frage kämen.
Oder vielleicht gibt es in diesem Bereich TeilzeitlerInnen, die gerne Vollzeit arbeiten würden, falls es sich um eine Vollzeitstelle handelt.