Erstellt am 07.01.2013 um 18:02 Uhr von Marianne
Ja!! Einfach gegenüber dem BRV oder in der Sitzung oder schriftlich die Niederlegung des Mandates erklären. Doch auch wichtig, es gibt KEINEN Rücktritt vom Rücktritt
Erstellt am 07.01.2013 um 18:42 Uhr von suppi
Danke für die Antwort,aber wenn BRV und Stellvertretung im Krankenstand sind,was ist dann?
Erstellt am 07.01.2013 um 19:08 Uhr von neskia
Dann an denjenigen der auch gegenüber dem AG empfangsberechtigt ist
Erstellt am 07.01.2013 um 19:14 Uhr von suppi
Wer ist das,der dem AG gegenüber empfangsberechtigt ist?
Erstellt am 07.01.2013 um 19:24 Uhr von Watschenbaum
es genügt, ein Schreiben in den BR-Briefkasten zu werfen,
das gilt dann als zugegangen
einen, der den bei euch ausleert, wird es wohl geben ?
und jetzt sag nicht, das wärest du (gewesen) ,-))
Erstellt am 07.01.2013 um 20:01 Uhr von neskia
Vielleicht findest du in eurer Geschäftsordnung wer der Vertreter vom Vertreter ist. Wer leitet bei euch die BR-Sitzungen in der Abwersenheit von BRV und Stelli?
Erstellt am 08.01.2013 um 08:32 Uhr von rkoch
> Wer ist das,der dem AG gegenüber empfangsberechtigt ist?
DAS müsst ihr im BR selbst regeln.
Wenn BRV und stellv. ausfallen können ja per Definition keine Sitzungen mehr einberufen werden, und das darf grundsätzlich nicht sein. Ein BR in dieser Situation muss unweigerlich einen "stellv. stellv BRV" berufen (wählen). Und das ist dann der, der empfangsberechtigt ist.
In der Rechtsmeinung wird vertreten, dass bei einem BR in dieser Situation jedes BRM empfangsberechtigt ist - sonst könnte der AG ja keine Anträge an den BR mehr stellen und der BR könnte dann den AG so lange ausbremsen bis wieder ein BRV anwesend ist - oder man müsste dem AG zugestehen ohne Beteiligung des BR zu handeln - was normalerweise nicht geht. Insofern reicht auch den Rücktritt gegenüber irgendeinem BRM zu erklären. Letztlich wird wohl kaum jemand einem BRM, welches nicht mehr BRM sein will, einen Zwang auferlegen können. Insofern wäre es sinnlos den Rücktritt nicht auch so ernst zu nehmen.