Erstellt am 06.01.2013 um 16:56 Uhr von gironimo
Wie: Man wählt den Betriebsrat
Wann: Das erste Mal jederzeit.
Siehe auch Reiter Betriebsratswahl oben rechts
Die Wahl läuft nach den Bestimmungen des BetrVG und der dazu gehörenden Wahlordnung
Erstellt am 07.01.2013 um 09:13 Uhr von rkoch
Ergänzend:
Die Einleitung einer solchen Wahl ist trivial: Drei Wahlberechtigte (also min. 18 Jahre alt und AN des Betriebes) verfassen eine Einladung zu einer "Betriebsversammlung zur Wahl eines Betriebsrates", unterschreiben diese und hängen diese an geeigneten Orten aus, so dass möglichst alle AN des Betriebes davon Kenntnis nehmen können.
Aber dann wirds auch schon kompliziert:
1. Termin und Ort dieser Versammlung: Läßt sich im Grunde nur mit dem Arbeitgeber abstimmen... Schlecht, wenn dieser einem BR kritisch gegenüber steht.
2. Wahlverfahren: Es gibt zwei Verfahren: "normal" und "vereinfacht". Kann man zwar im BetrVG nachlesen, kann man aber auch falsch machen....
3. Ablauf dieser Versammlung: Je nach Verfahren unterschiedlich, und auch hier kann man einiges falsch machen.
4. Vorbereiten der Wahl
5. Wahl.
Alles in recht vielen, teilweise schwer verstehbaren §§ in zwei Gesetzen (BetrVG und WO) geregelt. Ohne Schulung geht da i.d.R. nix.
Es ist also DRINGEND zu empfehlen sich bei dieser Sache helfen zu lassen. Der übliche Ansprechpartner sind die Gewerkschaften.
Erstellt am 07.01.2013 um 09:14 Uhr von Niemand
Es ist aber sehr zu empfehlen die Gewerkschaft zu beteiligen. Da es sehr oft zu Widerstand durch die Geschäftsführung kommt hat die Gewerkschaft andere Möglichkeiten die Wahl durchzusetzen.