Hallo, bei einem Kollegen steht im Arbeitsvertrag drin, daß er eine Kündigungszeit von 3 Monaten zum Monatsende hat. Er möchte kündigen (hat bereits eine neue Stelle, die er auch antreten kann), deshalb möchte er schon vorher aus der Firma ausscheiden. Im BGB §622, Absatz 1 steht das drin:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Was gilt nun? Arbeitsvertrag oder Gesetz? Das Gesetz wäre in diesem Fall die bessere Lösung für den Kollegen
Viele Grüße
Daniel